Zur Thematik gefällt mir ja der Lawblog: „Ihren Fingerabdruck, bitte“ - und Fefes Kommentar: „Was alles geht, solange man sich irgendwie einreden kann, man sei bei den Guten und der Zweck rechtfertige die Mittel!“
Verdacht hin oder her, ein solcher ist leicht herbeigeschwurbelt. Da blind auf die Staatsgewalt zu vertrauen…
Im Zweifel lieber sicherer sein, wenn einem etwas an der Vertraulichkeit der eigenen Daten liegt. Diese Vertraulichkeit ist nämlich unwiderruflich gebrochen, sobald sich ein Dritter Zugriff auf die Daten verschafft. Auch wenn es ein Ermittler ist - diese sind und waren niemals „wahrhaftig Heilige“, auch nicht mit Richtervorbehalten oder „begründetem“ Verdacht an Ihrer Seite.
Dass es fragwürdige Gesetze gibt und gab ist auch kein Geheimnis. Sei es der Hackerparagraf, durch den die Herstellung und der Verkauf einer Fernwartungssoftware auch schonmal zur Beschlagnahmung deiner Systeme, samt Rücksendung des Telefons in Einzelteilen, und deines Geldes führen kann - oder historische Gesetze wie der § 175 StGB, der bis Mitte des Jahres 1969 jegliche sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Das ist weniger lange her, als die durchschnittliche Lebenszeit eines Menschens.
Ob zukünftig vielleicht die häufig genannten (eigenen) Urlaubsbilder Illegal sind, oder die Familienfotos vom eigenen Baby, zum Schutze der Kinder? Was, wenn beim durchsuchen des Mobiltelefons so etwas gefunden wird? Oder eine nicht gelöschte, unaufgeforderte Nachricht eines Dritten mit illegalen Inhalten - und automatischem Download von Mediendateien durch den Messenger (Besitz, Speicherung)?
Aber auch abseits von ermittlungstechnischem Zugriff: Praktisch gibt es sicherlich auch andere Wege als den echten Finger. Und nicht jeder Langfinger steht auf die Schraubenschlüsselmethodik die gerne als Mittel gegen Passwörter angeführt wird, würde aber trotzdem eventuell gerne in den privaten Daten stöbern.
Darum sollte man sich grundsätzlich die Frage stellen, ob ein Fingerabdruck, zum Entsperren des Gerätes, durch den zusätzlichen Komfort wirklich die Nachteile aufwiegt. Zumindest, wenn dieser „Immer“ dafür herhalten kann. Denn die Ausnahmen, in denen das nicht funktioniert, sind eben nicht die dauerhafte Regel.
Zum Ursprungsthema…
Die App im F-Droid Store funktioniert nicht unter GrapheneOS, da sie nicht für aktuelle Android Versionen kompiliert ist.
Persönlich denke Ich, dass das ganze aber relativ sinnfrei ist:
Wenn es zu dieser genannten Situation käme, in der es einem etwas bringen soll, müsste man sicherstellen, dass genau dann diese Sperre verwendet wurde.
Falls es natürlich um den familiären Bereich geht, bei dem ein Familienmitglied während „Momenten der Unachtsamkeit“, oder Ähnlichem (Schlaf?), wider dem eigenen Willen das Gerät (heimlich) entsperren könnte… könnte das schon nützlich sein, oder zumindest ein Gefühl der Unsicherheit etwas abmildern.
Hier habe Ich dann aber auch direkt eine alternative Empfehlung für GrapheneOS Nutzer:
Der Fingerabdruck lässt sich hier auch temporär für das Entsperren deaktivieren, wenn man über das Ausschaltmenü die Option Sperren nutzt. Dieses ruft man entweder durch das gedrückt halten des Ausschaltknopfes, oder über die Benachrichtigungsleiste (zweimal nach unten wischen → Ausschaltsymbol) auf.
Und mein persönlicher Favorit, da Ich Fingerabdrücke nur für Apps wie Molly, OTP/TAN/Banking-Apps, etc. verwende:
In den Einstellungen unter Sicherheit → Fingerabdruck lässt sich die Option „Use for screen unlocking“ - das Entsperren des Sperrbildschirms über Fingerabdrücke - nach der Einrichtung mehrerer oder eines einzelnen Fingerabdrucks deaktivieren.
Vielleicht hilft es ja jemandem, dem das nicht bekannt ist~