Impressumspflicht Dilemma

Ich halte die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung nicht für anwendbar für Webseiten, denn diese Informationspflichten können „stets“ auch anders erfüllt werden, bspw. durch ein Informationsblatt bei erster Kontaktaufnahme.
Außerdem geht es nur um Kontakte zwischen Unternehmen und Verbrauchern, was in der Ausgangsfragestellung (Journalist - Auftraggeber) nicht gegeben ist.
Es ist allerdings meist praktisch und absichernd, die Infos dort vorzuhalten.
Ja, ich würde sagen, der Wikipedia-Artikel ist an der Stelle („Impressum“) irreführend.

Du möchtest das Internet für deine Geschäftstätigkeit nutzen, dafür musst du auch Opfer bringen.
Die Angaben dienen der Seriösität und zur Identitätsfeststellung für Klage und Vollstreckungsverfahren.
Außerdem dient die Auskunft auch der datenschutzrechtlichen Rechte der Nutzer, die wissen, bei wem sie Ihre Rechte geltend machen können.

Freie Journalisten, Schauspieler, Medienschaffende, Musiker, Blogger - alles Berufe, die weit in der Öffentlichkeit stehen und oft genung mit Hass und Hetze zu kämpfen haben, sollen also demnach das „Opfer“ bringen die Adresse ihrer Familien ins Netz zu stellen.
Ich kann mich nur wiederholen:

Eine „Geschäftsbeziehung“ kommt in diesen Fällen nur persönlich zustande, da weiss dann jeder Kunde, wo er seine Beschwerde anbringen kann.

Falls jemand nur aufgrund der Webseite an meiner Seriösität zweifelt, meine Identität für eine Klage oder Vollstreckung feststellen muss oder seine datenschutzrechtlichen Rechte einfordern möchte ohne überhaupt je einen Kontakt mit mir gehabt zu haben, noch eine Geschäftsbeziehung mit mir eingegangen zu sein, dann hat er 3 Kontaktmöglichkeiten (Email, Telefon und Kontaktformular) über die er dies tun kann.

Diese 3 Kontaktmöglichkeiten sollten für eine erste Kontakaufnahme ausreichend für eine Webseite sein, die kein Gewerbe repräsentiert, auf der man nichts bestellen, noch kaufen oder erwerben kann. Eine private Adresse hat dort einfach nichts zu suchen.

Die Impressumpflicht nach § 5 TMG ist für „geschäftsmäßige“ Telemedien. Da ist es egal in welcher Rechtsform oder wie du steuerlich oder sonst wie behandelt wirst.

Also wer seine Adresse nicht preisgeben möchte, muss halt kreativ werden (Co-working Space, vielleicht irgendein Verein mit anderen, Büro mieten, usw.) oder auf die Webseite verzichten. Wird ja auch sonst hier im Forum immer kräftig auf die Einhaltung der Regeln und Gesetze gepocht :wink:

Dann brauchst du auch keine Webseite.

Er kann das tun, aber ist das erfolgsversprechend? Nein. Eine Klage kann nicht per E-Mail zugestellt werden. Außerdem fehlt der Beweis des Zugangs jeglicher Dokumente.

Wir sollten hier zwei Dinge strikt trennen.

  1. Handeln aufgrund der Gesetzeslage
    Die ist, wie sie ist. Du kannst versuchen, sie möglichst zu deinen Gunsten auszulegen. Also Adresse als Bild einfügen zB, sodass es nicht durch Bots auslesbar ist.

  2. Kritisieren der Gesetzeslage
    Das kannst du natürlich machen und vielleicht wäre es auch angebracht, dahingehend etwas zu ändern. Das sind dann aber andere Diskussionen und gehören nicht zu deiner Ausgangsfrage (wie ich sie gelesen habe).

PS: Ich verstehe deine Bedenken absolut (2.). Ich erläutere nur die Rechtslage (1.).

Das ist richtig, doch bevor an eine Klage gedacht werden kann, muss eine erste Kontaktaufnahme erfolgt sein.
Diese erste Kontaktaufnahme ist nicht zwingend auf die schriftliche Form einer zustellbaren Adresse beschränkt, da es ja noch keine zustellbaren Dokumente gibt, sondern kann durchaus über Email, Telefon oder Kontaktformular erfolgen.

Wie schon erwähnt dient eine solche Webseite für manche Freiberufler auch als Nachweis. Selbstverständlich hat man eine Webseite weil man sich darstellen will und kontaktiert werden möchte. Über den Inhalt dieser Webseite kann jedoch keine Geschäftsbeziehung erfolgen. Sie ist wie jede normale private Webseite auch, die laut Gesetzteslage ja ebenfalls ein Impressum mit Adressangabe braucht.

Genau das ist das Grundproblem:
Wenn man nach der Gesetzteslage handelt, gibt es de facto keine Webseite, die kein Impressum mit Adressangabe benötigt.
Wie macht ihr das alle?
Gebt ihr alle eure private Adresse an?
Leistet ihr euch einen Workspace, habt ihr einen Arbeitgeber, mit dem ihr eine schriftliche Einwilligungserklärung ausgehandelt habt oder habt ihr einfach keine Webseite?

Doch. Alle solche, die nicht auf eine Geschäftsmäßigkeit ausgerichtet sind.

Welche keinen Beweis für einen Zugang darstellen.
Wir sind im Themenbereich Datenschutz: Die Zustellung der Geltendmachung von Betroffenenrechten kann mit den Wegen nicht rechtssicher nachgewiesen werden.

Ich habe keine Website. Hätte ich aber eine und würde keine problematischen Themen behandeln, würde ich meine Adresse posten.
Meine Adresse ist kein geheimes Datum, die ist sowieso bekannt.

Da gibt es dann mehrere Möglichkeiten.

  1. Keine Website betreiben
  2. Kein Impressum einbinden
  3. einen Drittanbieter nutzen (obwohl ich meine, dass hier auch ein Impressum Pflicht ist)
  • bei fiverr sehe ich zB keine Impressum

Leere Webseite mit einer skriptgesteuerten Logo-Grafik, die heutzutage vermutlich eh’ nicht mehr funktioniert.
Verwendung nur, um in der Tiefe Daten abzuspeichern und anderen per Direktlink zugänglich zu machen.
Zweck: vertrauenswürdiger als Freespace und Reservierung der Domain.

Sonnst nixx … (also auch kein Impressum)

Laut Medienstaatsvertrag §18 gilt:

„(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Name und Anschrift […]“.

Wird im Allgemeinen so interpretiert:

„Diese zitierte Verpflichtung betrifft im Grunde alle öffentlich verfügbaren Webseiten, auch die von Privatpersonen. Auf „ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecke“ kann man sich nur berufen, wenn die Webseite z.B. wirklich nur der Familie zugänglich ist und bpsw. mit einem Passwort geschützt ist. Angegeben werden muss der bürgerliche Name sowie eine ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort). Ein Postfach ist nicht ausreichend, weil dieses nicht ladungsfähig ist.“

nachzulesen in dem Link von ToKu:

Stimmt, den habe ich vergessen.

:sunglasses:
finde ich cool

wenn man jetzt kleinlich wäre:
Alleine das Anbieten eines zugänglichen Telemediums, also einer Webseite, führt zur Impressumspflicht, über den Inhalt wird ja nichts gesagt.

Was genau bedeutet die 2? Dass man mit 2 Klicks zum Impressum gelangt sein muss (1 für die Hauptseite, 1 für den Klick auf Impressum?) Falls das der einzige Grund ist, könnte man das Impressum mit captcha direkt auf der Hauptseite angeben, dann bräuchte man einen Klick für die Hauptseite und 1 für das captcha. Allerdings fürchte ich, dass die Anwendung von (wenig) Hirnschmalz und die extra Tipperei zum lösen des captcha dessen Verwendung in dem Fall nicht zulassen

So eine Idee hatte ich auch, aber frage mich, ob die Mustererkennung von google nicht soweit ist inzwischen, sowas auch schon zu knacken.

Und das mit der weißen Schrift auf weißen Grund für bots, parallel ein Muster in einer Grafik für die Menschen ist ja eine schöne Idee, aber ob dann nicht auch manche Menschen copy&paste versuchen würden und dann eine falsche Adresse kopieren? Wäre dann auch die Frage, wie das juristisch ausgelegt wird. (aber da muss sich echt was an den Gesetzen ändern, dass auch die Privatheit der Anbieter vor bots u.ä.) geschützt wird)

Es gab einen Antrag der Linken im Bundestag, von dieser Pflicht abzurücken.
Leider wurde er abgelehnt:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-980424

Die Linke hatte aber vermutlich eine andere Intention dahinter :sweat_smile:

Interessant fand ich in dem Zusammenhang noch diese beiden Webseiten:
https://www.adress-schutz.de/de/rechtlich-geprueft/
Hier wird dargelegt, dass eine virtuelle Adresse wohl den rechtlichen Anforderungen an eine Impressumspflicht genügt, wenn der Impressumspflichtige voher eine Zustellungsbevollmächtigung an den Dienstleister abgäbe.
Günstig erscheint dieser Anbieter:
https://autorenglück.de/impressum-pseudonym-service/

Noch ein Gedanke dazu…
Was ist mit der Zuständigkeit des Finanzamts?
Komme ich dann nich zu dem vom Pseudonym Service?
Oder bleibt die Originaladresse fürs Finanzamt, aber die Postanschrift ändert sich nur?
Wenn man ne Firma hat, muss man aber doch den Ort der Anmeldung angeben?
Ganz verwirrt.

Gerade gibt es mal tendenziell positive Neugikeiten zu dem Thema: Impressumspflicht soll auf den Prüfstand (netzpolitik.org). Allerdings ist das erstmal nur an Antrag, eine Überarbeitung zu prüfen. Aber im Artikel ist auch der aktuelle Stand noch mal zusammengefasst.

Weiß jemand, wie das bei technischen Blogs, die rein auf Englisch sind, ist und ein Impressum vermeiden wollen, z.B. via Github- oder Cloudflare-Pages, ohne eigene Domain? Wie ist das rechtlich bei technischen Blogs, gibt es eine Pflicht zum Impressum?

Gibt es bei Github-/Cloudflare-Pages trotzdem erkennbare Hinweise für Abmahnkanzleien, dass es sich um eine Seite aus Deutschland handelt? Oder müsste da schon ein Gerichtsverfahren angestrengt werden, damit Cloudflare/Github diese Info preisgibt.

Ich habe bislang noch keinen Github-Blog gesehen, der ein Impressum hatte.

Das Privacy-Handbuch ist 14 Jahre ohne Impressum ausgekommen. Erst als Posteo ein Rechtsanwaltbüro beauftragt hat die geäußerte Kritik via Take-Down Notiz entfernen zu lassen, meldete die Rundfunkmediananstalt sich bei cane und drohte ihm mit einer Strafe.

Wenn der Blog ohnehin auf Englisch ist, müsste man erstmal herausfinden, dass du in Deutschland lebst und dafür müsste erst die Abmahnkanzlei beauftragt werden die hernach Github oder Cloufdflare kontaktiert.

Und wenn es soweit kommt ist die Androhung eines Bußgeldes wegen fehlendem Impressum das geringste Problem.

Man könnte die Erkennung noch erschweren indem man Tor für die Administration nimmt (sofern möglich bei Github oder Cloudfare).

Ich würde es in deinem Fall „riskieren“, muss man aber selbst entscheiden.

Selbst wenn der Blog auf deutsch ist, könntest du ja im Ausland leben, z.B. als Auswanderer in Amerika. Oder du wohnst schlichtweg in einem anderen deutschsprachigen Land: neben Deutschland und Österreich (beide haben glaube ich eine Impressumspflicht) gibt es da ja noch die Schweiz, Belgien, Italien (Südtirol) usw.

Eine weitere Idee könnte es sein, einen ausgedachten Namen und eine ausgedachte Adresse im Ausland anzugeben. Das ist dann zwar eigentlich illegal, aber fast unmöglich rauszufinden, zumindest solange der Webhoster oder Domainregistrar nicht auf die Herausgabe der persönlichen Daten verklagt wird (oder sie gar nicht erst weiß).