Impressumspflicht Dilemma

@ all

Es spielt keine Rolle, ob mit dem Betreiben einer Webpräsenz Gewinne erzielt werden oder nicht. Grundsätzlich ist jede in Deutschland (bei einem deutschen Anbieter) gehostete „private“ Internetpräsenz ohne Impressum potenziell kostenbewehrt abmahnfähig.

Haben wir hier möglicherweise eine Marktlücke aufgetan? :money_mouth_face:

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das wusste ich bisher auch nicht, aber nach dem Link von ToKu gibt es diese Möglichkeit der sofortigen kostenpflichtigen Abmahnung nicht mehr. In diesem Podcast ab 1h 14min zu hören. Zuerst muss wohl verwarnt werden, bevor überhaupt Kosten gefordert werden dürfen.
Das entspannt die Sache etwas.

Du machst dir keine Vorstellung, was freie Journalisten, Fotografen, Künstler, Tonmeister etc. auf dem „freien“ Markt so verdienen. Nicht umsonst gibt es die KSK. Klar kann man all diesen Leuten sagen, sie sollen doch ihren Beruf einfach sein lassen.
Weshalb werden ausgerechnet die mit den geringsten Einnahmen und dem größten Schaden gezwungen, unnötig zusätzliche Kosten für etwas aufzubringen, was ihnen definitv schadet?

Wer mit seiner Webseite betrügen will, schreibt doch eh nicht seine wirklich Adresse da rein. Konzerne mit entsprechend Kapital und Macht können das leicht umgehen. Siehe Beispiel Flug-Billiganbieter: wer schon einmal versucht hat, seine Fahrgastbetroffenenrechte unter der angegebenen Adresse geltend zu machen kennt dies. Und schon verdienen wieder andere Anbieter mit daran, die das Problem für dich „lösen“ …
Aber der kleine Fotojournalist, dessen Job outgesourced wurde, da billiger, wird gezwungen die Adresse seiner Familie offen ins Netz zu schreiben. Da ist etwas grund falsch.

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Vor dem Problem stand ich auch,@vax, und habe mich entschieden die werblichen Inhalte, sprich die angebotenen Leistungen, Kontaktaufname etc.pp. komplett weg zu nehmen und nur noch eine Startseite mit Logo jedoch ohne alles weitere abzulegen. Ansonsten ist der Server leer.

Warum ich das Logo drauf gepackt habe, hat den Grund, daß meine geschäftliche Emailadresse im Kundenkontakt durchaus den ein oder anderen verleitet, mal nach der Webseite zu schauen und für die Personen möchte ich eine Wiedererkennung haben.
Da das Logo weder für sich sprechend wirbt, noch sonst zu einem Kontakt auffordert, ist meinem Rechtsempfinden nach, kein Impressum notwendig.

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Das halte ich für unvorsichtig, denn Du erklärst ja selbst, daß Deine Intention geschäftlich ist. Ich glaube kaum, daß Deine Ansicht rechtlich haltbar wäre. Aber natürlich viel Glück.

Und auch keine Datenschutzerklärung? Werden keine Logfiles geschrieben?

Passen dazu: https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/datenschutz/datenschutzerklaerung-fuer-private-webseiten-5-wichtige-punkte/

Ich danke Euch für die Rückmeldungen @Sire und @spr

Da das Bild keinerlei Werblichkeit hat, keinen Auruf zu irgendetwas sondern einfach eine Grafik ist die auch alles andere darstellen könnte, fühlte ich mich da eher sicher. Weil eben so wirklich keinerlei Inhalt vorhanden ist, keinerlei call to action.
Und den „Logs“ Ordner habe ich auf dem FTP hart löschen können, so daß ich davon ausgehe, das auch eventuell vom Hoster erhobene Daten einfach nicht geschrieben werden können.

Aber ich werde beides noch mal genau prüfen und im Zweifel auch das Bild löschen, dann wird nur noch eine technische 404 „Seite“ angezeigt.

@WilliWinzig:
Wenn dein Logo zu sehr einer Bildmarke eines Unternehmens ähnelt, kann dieses Unternehmen dich berechtigt abmahnen.
Nehmen wir einmal an, du verwendest einen nur leicht modifizierten angebissenen Apple?
Gerade jugendliche - oder sich jung fühlende - Unternehmer lehnen sich gern an „große“ „sympathische“ Markenlogos an, finden sie nach jahrzehntelanger, millionenschwerer Sympathie- und Coolness-Werbung „einfach nur geil“. Und möchten auch so sein!
Was soll das Unternehmen, das seine Rechte verletzt sieht, dann machen?

Es muss 'was machen, denn sonst ‚verwässert‘ seine Marke.
Das kann soweit führen, dass ein Markenamt entscheidet, die Marke habe keine Kennzeichnungskraft mehr, sei „Allgemeingut“ geworden.
(Google hatte das Problem, weil 95 % der Bevölkerung offenbar keine andere Suchmaschine mehr kennt und das Verb „googeln“ im Duden auftauchte. Die Telekom mit der eingetragenen Marke „SMS“ auch.)

Einen Privatdetektiv anheuern um herauszufinden, wer hinter der Seite steckt?
Ok, die Kosten dafür dürften die dann aber ebenfalls in Rechnung stellen - nach gängigem Recht.

Nee, da würd’ ich lieber keinen Ehrgeiz wecken, sondern mich dem Grundsatz fügen: Wer Öffentlichkeit will, muss sie auch ertragen.

Ist es sonst nicht irgendwie ein Widerspruch?
Ich will weltweit sichtbar sein, aber man soll mich nicht sehen dürfen?

Was, wenn jemand nur anonym beleidigen und verleumden will?

Dabei bin ich ein Verfechter des Datenschutzes für den InternetNUTZER, also gegen einen Klarnamenszwang, den CDU/CSU immer wieder herbeizwingen wollen:

Anbieter von Telemedien haben die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer von Telemedien ist über diese Möglichkeit zu informieren.

https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__19.html

Seit Jahrhunderten MÜSSEN auch in Demokratien Flugblätter ein Impressum (und alle anderen Landespressegesetze) tragen … ganz zu schweigen von vordemokratischer Impressumspflicht: „Im Jahr 1530 führte der Reichstag im Heiligen Römischen Reich erstmals eine allgemeine Impressumspflicht im Buchwesen ein.“

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Werde ich aufgrund meiner Meinungen und Äußerungen bedroht, melde ich mich bei der Polizei oder/und sensibilisiere meine sozialen Kontakte und eventuell Nachbarn/Freunde, die schnell vor Ort sein können.

Die übelsten Verleumder/Zersetzer sind allerdings Profis, da merkt niemand etwas und niemand glaubt dir. Wie damals in der DDR.

@Winston
Absolute Zustimmung. Ich will mich ja auch gar nicht verstecken, ich habe nur keine Lust Inhalte zu pflegen und stets schauen zu müssen für mein kleines Nebengewerbe eine rechtssichere Seite zu haben. Ich werbe nirgendwo, ich bekomme Aufträge über Empfehlungen und bin daher nicht wirklich sichtbar. Auf der „Schaufensterseite“ ist ein Wappen das ich selbst gestiftet habe, zugleich für mich als Familie und der Freiberuflichkeit genutzt, so sind alle Rechte auf meiner Seite :slight_smile:

Aber die vielen Rückmeldungen hier veranlassen mich nun, auch das Bild herunterzunehmen und es einfach eine Fehlerseite sein zu lassen, sollte überhaupt mal jemand die Domain anklicken.

@WilliWinzig

wie in diesem Podcast ausgeführt, muss man dich erst (kostenfrei) auf den Fehler auf deiner Webseite hinweisen und dir Zeit geben, das zu ändern. Erst dann kann man mit einer Abmahnung kommen.
Wie sich das nun verhält, wenn man dich nicht erreichen kann weiß ich nicht, aber ich glaube es ist einfach, ein paar Emailadressen anhand deiner Webadresse auszuprobieren …

doch soll man, aber wie gesagt, nicht die Adresse meiner Familie oder meiner Kinder.
Kontaktformular, Telefon und Email, also alle Kanäle die nicht zu mir nach Hause führen, sind kein Problem.
Aber als Freiberufler gezwungen zu werden, seine private Adresse weltweit sichtbar ins Impressum zu schreiben, da es ja schlichtweg keine andere gibt, ist falsch.

Wieso will man eine Internetseite ohne Inhalt anbieten???

@Beabel
Ich will doch gar keine Internetseite anbieten, weder Seite noch Inhalte :wink: Ich möchte nur eine eigene Domain für Emailadressen haben, die nicht von Web de und Konsorten kommen :slight_smile:

Na dann brauchst Du auch keine Seite ins Netz zu stellen.
Wer die Domain aufruft, bekommt die Fehlermeldung vom DNS, daß nichts gefunden, wurde bzw. daß die Antwort zu lange dauerte. Da brauchst Du Dich um nichts zu kümmern.
Wer verlangt Deine (Fehler-) Seite?

Es werden ganz viele Domains nur gebucht, um sie zu reservieren – ganz ohne Nutzung.

Siehe Bit ( er war schneller). Dann braucht man einfach keine Seite anzubieten und betreibt nur die Mail-Domain…

Das war doch mein Ergebnis aus dieser Diskussion hier, schon am 6.6. konstatiert „alles herunterzunehmen“. :slight_smile:

Wenn du als Freiberufler irgendein Produkt oder einee Leistung für Geld anbietest, sollte es nicht nur wegen des rechtlichen Erfordernisses dein Interesse sein, zur Geschäftsanbahnung kontaktierbar zu sein. Solltest du das nicht benötigen (zB weil du mit bestehenden Geschäftsverbindungen bereits komplett ausgebucht bist), dann brauchst du auch keine geschäfliche Website.

Ein Kompromiss wäre es aus meiner Sicht, den gesetzlich gefoderten Angaben mithilfe einer Grafikdatei nachzukommen (vielleicht noch hinter einer Captcha-Schranke), um die maschinelle Auswertung deiner persönlichen Daten zu verhindern bzw. zumindest erschweren.

Meine persönliche Erfahrung:
Ich finde gute Freelancer eher über deren GitHub/GitLab-Seite/Profil als über deren Homepage :man_shrugging:t2:
Wobei sich viele Freelancer im IT Umfeld auch oft über einschlägige Personaldienstleister vermitteln lassen. Und eine Homepage ersetzt da auch nicht das persönliche "Bewerbungs"gespräch.

Selbstverständlich möchte ich über die Webseite kontaktiert werden. Dazu ist eine Emailadresse, ein Kontaktformular oder wenn es unbedingt sein muss auch eine Telefonnummer vollkommen ausreichend. Alles Kontaktmöglichkeiten, die nicht sofort auf meine private Adresse schließen lassen. Das Problem ist die Angabe einer ladungsfähigen Adresse, die in dem Fall des Freiberuflers automatisch seine private Adresse darstellt, die einfach nichts im Netz zu suchen hat.

Alles andere ist leider schlicht nicht gesetzeskonform. So gibt es eigentlich keine wirklich privaten Webseiten, also ist jeder gezwungen, wenn er keine Firmenseite betreibt, seine Privatadresse anzugeben. Eine Captcha-Schranke darf auch nicht sein (2 Click-Regel).

Und ja, es stimmt, der Effekt der Webseite ist überschaubar. Aber man will nicht komplett auf eine Präsenz verzichten, nur weil freie Berufe im Gesetz mal wieder vergessen wurden.

Das mag für Headhunter effektiver sein und damit im Interesse des Freelancers.

Aber mich, als privaten Interessenten nervt zutiefst dieser Trend, daß Unternehmen keine eigenen Webseiten mehr anbieten.

Insbesondere bei Restaurants und Hotels, aber auch bei Veranstaltungen, Immobilien, und dergleichen mehr.

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Nur kurz zur Klarstellung, dass ich kein Headhunter bin, sondern das Privileg habe, mir meine externe Unterstützung selber suchen zu dürfen/können
Ansonsten finde ich auch, dass der Inhalt und damit der Informationsgehalt der Webseiten bei Hotels und Firmen… in den letzten Jahren deutlich nachgelassen hat, sofern es noch etwas gibt, was man Webseite nennen könnte. Vielleicht kommt mein „Desinteresse“ für Webseiten auch daher, dass ich mir da keine vergebliche Mühe mehr machen möchte und mich oft für einen ersten Eindruck auf menschliche Empfehlungen und deren Erfahrungen und Vorsortierung vertraue.

Hier noch ein paar Gedanken zum Thema:
Die Adresse kann man wahrscheinlich ganz gut mit kyrillischen Buchstaben verfremden. Sie muss ja nur menschenlesbar sein. Ich würde die Hürde auch noch ein wenig höher hängen, in dem ich einen Screenshot davon machen würde.
Gibt es nicht zusätzlich noch Tools, um das Bild nicht maschinenlesbar zu machen?
EDIT: Ich habe noch den Hinweis gefunden, dass man unsichtbare Schrift einbauen kann. So wird mit weisser Schrift auf weissem Hintergrund aus der Hausnummer 10 leicht die Hausnummer 105, oder aus Weiler wird Weiler(sdorf).

Eine Telefonnummer muss nicht unbedingt verpflichtend sein.
Massgeblich ist das TMG, §5:

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

Es gibt hier auch den Ansatz, zusätzlich ein Kontaktformular zur Verfügung zu stellen.
Alleine ein Kontaktformular genügt indes nicht:
Urteil

Und in diesem Beitrag wird klar dargelegt, dass eine Telefonnummer erstmal nicht angegeben werden muss. Sie müsse dann auf Verlangen mitgeteilt werden.
Urteil 2
Demnach tut es m.E. E-Mail Adresse und Kontaktformular.

Hier noch eine Ergänzung. Es kommt wohl auch darauf an, in welcher Branche man tätig ist.
Wenn es um Dienstleitungen geht, ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung einschlägig. Dort wird explizit eine Telefonnummer verlangt §2 (1) 2.:

die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,

Wahrscheinlich gilt dies also auch für einen Freiberufler. Ob es für eine Verein gilt, glaube ich jetzt erstmal nicht, denn dieser ist ja nicht in erster Linie Dienstleister.