Kann Google die Person hinter einer IP ermitteln?

Die IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum, sagt die Rechtssprechung.
Aus guten Gründen.

Sie ist ein bloßes Pseudonym, d.h. es gilt

123.456.455.111 am tt.mm.jjjj um hh:mm:ss.ss

= Marius Müller-Osterhase, Breite Straße 23, 55711 Köln, Pulsschlag 89, Arbeitgeber xyz, soziale Beziehungen (sozialer Graph, 2 MByte), Bewegungen der letzen 12 Jahre (klick hier 10 GByte), finanzielle Verhältnisse (Kontostände 2 MByte), Gesundheit (aktuell (10 kB, History 3 MByte), etc.

Jüngst hat sogar ein Gericht endlich entschieden, dass es für Google INSBESONDERE ein persönliches Datum ist.
Hier ganz am Ende:

b. Die übermittelten IP-Adressen stellen sowohl für die Beklagte als auch Google LLC als Verantwortliche der Datenübermittlung personenbezogene Daten dar.

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Dynamische IP-Adressen stellen dann personenbezogene Daten dar, wenn dem Verantwortlichen rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, die er vernünftigerweise einsetzen könnte, um mit Hilfe Dritter (zB der zuständigen Behörde und des Internetanbieters) die betroffene Person anhand der gespeicherten IP-Adresse bestimmen zu lassen (BGH ZD 2017, 424 = MMR 2017, 605).

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Dies ist sowohl hinsichtlich der Beklagten als auch hinsichtlich Google LLC der Fall. Beiden stehen die rechtlichen Mittel zur Verfügung, über Zusatzinformationen von der IP-Adresse einen Rückschluss auf die natürliche Person zu ziehen.

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Als Telekommunikationsanbieterin und Websitebetreiberin kann die Beklagte, soweit es sich bei den Besuchern um ihre Kunden handelt, ohne großen Aufwand Internet-Nutzer identifizieren, denen sie eine IP-Adresse zugewiesen hat, da sie in der Regel in Dateien systematisch Datum, Zeitpunkt, Dauer und die dem Internet-Nutzer zugeteilte dynamische IP-Adresse zusammenführen kann. In Kombination können die eingehenden Informationen dazu benutzt werden, um Profile der natürlichen Personen zu erstellen und sie (sogar ohne Heranziehung Dritter) zu identifizieren (vgl. BeckOK DatenschutzR/Schild DS-GVO Art. 4 Rn. 20).

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Gleiches gilt für Google LLC, die als Anbieterin von Online-Mediendiensten ebenso über die Mittel verfügt Personenprofile zu erstellen und diese auszuwerten. Dabei kann gerade die IP-Adresse als personenspezifisches Merkmal dienen (vgl. LG W. I, Urteil vom 20.1.2022 – 3 O 17493/20) und etwa in der Kombination mit der Nutzung anderer Onlinedienste zur Identifizierung herangezogen werden …

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2023/33_O_376_22_Urteil_20230112.html

Google kann die Person hinter einer IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt ermitteln, wenn Google einen Anspruch auf Herausgabe der Zuordnung von Telekommunikationsanbieter hat.

Weiterhin kann Google die Person ermitteln, wenn die Person ihre Daten in Google hinterlegt hat.
Das ist aber für jeden Einzelfall zu prüfen. Eine pauschale Aussage verbietet sich.

Dynamische IP Adressen können personenbezogene Daten sein. Sie sind es aber nicht zwingend.
Öffentliche WLAN, NAT und Mehrpersonenhaushalte beweisen das Gegenteil.

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Danke für diesen Beitrag. Besser hätte ich es auch nicht formulieren können.

Und wenn Google zu JEDEM Zeitpunkt dazu in der Lage ist?

Du beschreibst, was du dir spontan vorstellen kannst, berücksichtigst aber nicht

a) Googles 95%tige Einkommensquelle und
b) Googles spezielle, ehrgeizigst erarbeitete Fähigkeiten.

Bspw. weil du (oder jemand, den du besuchst) in d/seinem WLAN dein Handy rumliegen hast, was scheinbar schläft, aber als Android 1000 Mal an Google deine IP pulst, deine IMEI dort bekannt ist … du per GooglePlayStore sowieso nackig bist?
(Viele Apple-Apps funken dank ach-so-wichtiger Firebase (Google-Anal-ütics für Apps) ebenfalls permanent an Google.)

Und DAS ist nur EIN spontanes Beispiel einer jederzeit möglichen Identifikation von hunderten möglichen.

Hunderte weitere? Ja …

  • Google kennt (unter anderem!) deine IP-Adresse samt Namen, wenn du in den letzten Tagen eine Email an eine Person mit Google-Account gesendet hast;

  • Google kennt deine Identität/Surfspur durchs Internet, weil es hinter einem Großteil der großen Webseiten im Hintergrund werkelt.

  • Fast alle ach-so-freundlichen Link-Teilung-durch-Klick-hier-Angebote beinhalten die Info an Google, wer an wen was wann teilt …

  • reCaptchas zeigen Google wohin du willst, was du vorhast, meist auf sensiblen Seiten (Registrierungen, Einloggen … etc.). Hier wird behauptet, dass ein Printscreen an Google geht.

  • to be x-fach continued …

Wenn jemand aus Info-Schnippeln ein Ganzes machen kann, dann Google.

Schon einmal „Zeitalter des Überwachungskapitalismus“ gehört/gelesen?

Datenschutzrechtlich MUSS „der Verantwortliche“ (das ist der Datensammler) man vom sensibelsten Fall ausgehen, nämlich dem, dass der Inhaber der IP-Adresse auch zugleich der Anschlussinhaber ist.

Deine dargelegte Betrachungsweise ignoriert u.a. den üblichen Einsatz von KI bspw. im Rahmen von Mustererkennung. Sogar die einfache Datenanalyse haltet ihr für Google überfordernd? Google, was Systeme entwickelt, die durch Zuschauen („Go“) Spielregeln lernen?
Da sind dir ja die Richter des vorgenannten Urteil technisch voraus.

Was ist das hier für ein Thread?
Du beantwortest dir die Frage selbst. Über was möchtest du diskutieren?

Bei der Betrachtung der allgemeinen Voraussetzungen gilt das natürlich, weil man für jedwede Verarbeitung gesetzeskonform arbeiten muss.

Nichtsdestotrotz sind es Einzelfälle (nicht als Unterzahl gedacht, sondern, dass jeder Fall einzeln zu bewerten ist).
Der Inhaber einer IP-Adresse kann genauso eine juristische Person sein und schon sind wir aus dem Anwendungsbereich der DSGVO heraus (gibt wenige Ausnahmen).

Du kannst gern „einzeln bewerten“, darin folgen dir aber weder Google, noch die DSGVO, noch das zitierte Gericht … und ich auch nicht.
Zum Schutz „der Betroffenen“ i.S.d. Datenschutzgesetze.

Über deine „Einzelbewertung“ freut sich aber Google, was nicht umsonst die Details geheim hält.

Gerichte bewerten Einzelfälle. Auch wenn das manchmal anders klingt.
Was du machst, ist herzlich egal. Genauso, was ich mache.

Nochmal. Wozu dient dieser Thread? Zum Auskotzen? Wie „böse“ Google ist?

Ich versteh den Thread auch nicht so richtig… Fakt ist und das ist immer noch so, dass jeder Fall einzeln betrachtet und verhandelt werden muss, wie voxan schon sagte. In Deutschland ist eine Sammelklage nicht zulässig. Und in dem Fall ist noch nichtmal Google bereit pauschalisiert alles in einem Fall zu betrachten. Für eine behördliche Datenübermittlung bedarf es in Deutschland immer noch das Urteil eines Gerichtes. Und für eine Einzelfallentscheidung müsste Google für jeden deutschen Account erstmal vors Gericht ziehen.

Wir sind hier nicht in der USA. Und wenn Google meine gottverdammten Daten in der USA für sich nutzt und verkauft, dann sollen sie es machen. Für mich ist die deutsche Rechtssprechung ausschlaggebend. Von mir aus können sie damit Geld machen, solange ich weiß, dass die Weitergabe an deutschen Stellen einen richterlichen Beschluss braucht.

Ich würde sagen, es ist ein Fischen nach Bestätigung. Frust ist in der Gemeinschaft besser zu ertragen.
Nicht jedes Thema ist wirklich lösungsorientiert …

Weißt Du das? Wenn es im Ausland passiert?
Formulieren wir um:

Und nun?

Kann ich auch mit leben. Aber dann ist das definitv der Falsche für mich zum Antworten.

Ich denke das hier einige unterschätzen was für Möglichkeiten diverse Tech Giganten haben und wie sie diese Möglichkeiten nutzen, wobei es völlig egal ist, ob diese Methoden legal sind oder nicht, keiner wird das je beweisen können oder mit Quellen belegen können, das es aber passiert wissen wir doch. Oder nicht?
Wie ich mittlerweile ja gelesen habe, besteht im weiterem Teil des Lebens des Herausgeber vom kuketzblog auch eine Arbeitsstelle oder zumindest eine Kooperation mit der Datenschutzbehörde von BW.
Deswegen verstehe ich die Haltung die hier gegenüber dem Thread Erstellers gebracht wird überhaupt nicht.

Herr Kuketz müsste doch eigentlich über die Zustände an der Behörde Bescheid wissen, die schlicht völlig überfordert sind von ein paar Interessierten, die aufzeigen das hier was gewaltig schief läuft. Man stelle sich mal vor 40% der Menschen würden rein zur Kontrolle mal bei diversen Firmen einen Antrag nach Art. 15 DSGVO stellen und feststellen, das deren Rechte zum Teil völlig missachtet werden. (Ich kann damit schon selbst ein Vortrag füllen, was man sich alles gefallen lassen muss, oder welche Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine Auskunft zu erhalten, wo Du dir denkst, für die paar Daten haben die eine 40 Seitige Datenschutzerklärung, wo von Profiling, scoring, IP-Adressen, Zugriffszeiten, Schufa und bla blu blob gesprochen wird?)
Da wären innerhalb kürzester Zeit sämtliche Gerichte überlastet bei den ganzen Zivilklagen.

So was ist als Wissender, der hier fast täglich Unternehmen und deren Verstöße gegen Datenschutzrecht aufzeigt, gleichzeitig aber hier propagiert das alles im gesetzlichen Rahmen abläuft, eigentlich ein Unding. Aber es wird wahrscheinlich die Fähigkeit sein, den Funken das was Gutes in einem jeden steckt, bei jedem zu finden oder zu sehen. Anders sind Berufe wie Polizei Beamter oder IT Sicherheitsexperte bei der Datenschutzbehörde wahrscheinlich gar nicht erklärbar.
So kritisch hier Software, code und Log Protokolle betrachtet werden, so unkritisch steht man der Absicht dahinter gegenüber. Dem Verbrechen, was hier geschieht und was Generationen nach uns in ein weltweites kapitalistisches Überwachungsregime zwängen wird, wird hier eher skeptisch gesehen.

Dazu möchte ich mal ein Beispiel nennen, wo es zur Zeit wohl einige kriminelle Banden betrifft. Aber die Methode ist ohne weiteres auf jeden Andersdenkenden, Whistleblower, Journalist oder Hausbesitzer der sein Grundstück nicht verkaufen will anzuwenden.
Die EncroChat Daten wodurch zahlreiche Ermittlungen aufgenommen und schon viele Festnahmen, Razzien und Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, sind ja nun ein Fakt, den man ab und zu in der Presse mitbekommt. Das was aber den meisten Verborgen bleibt, weil keiner darüber berichtet sind die Verhandlungen und Urteile im einzelnen. Ein Anwalt der einen dieser Verdächtigen vertritt, hat starke Zweifel das diese Daten überhaupt sagen wir rechtskonform sind. In erster Linie interessiert ihn als Anwalt woher kommen die Daten, wie sehen die Daten aus was enthalten die Daten und seine Untersuchungen brachten die Erkenntnis das keiner mit der Wahrheit darüber rausrücken will, aber kein Richter hat auch nur den kleinsten Zweifel daran,dass diese Daten nicht als Beweismittel zugelassen werden dürfen. Denn sehr wahrscheinlich stammen die Daten aus Frankreich und sind im Zusammenhang von Terrorismusbekämpfung nach Deutschland übermittelt worden, aber zum Geheimdienst. In Deutschland gibt es aber eine strikte Trennung von Polizei und Geheimdienst, so dass die Daten aus Frankreich niemals der Polizei hätten mitgeteilt werden dürfen.
Diese Daten sind aber der Ermittlungsgrund der Anfangsverdacht der Polizei. Diese Daten weisen auch viele Fehler aus, im Gegensatz wie solche Protokolle aussehen müssten, aber weil diese durch mehre Stellen bearbeitet wurden, merkt man das Teile fehlen, Kürzungen vorhanden sind oder falsche Zeitstempel auftreten. Alles was normalerweise große Zweifel daran lässt ob diese Daten überhaupt hätten verwendet werden dürfen. Aber außer acht dieser Tatsachen, werden die Verdächtigen vom Richter gefragt, ob sie ein Geständnis ablegen wollen, was die Verhandlung sehr vereinfacht und verkürzt und man denen eine 6-7 Jährige Haftstrafe in Aussicht stellt oder aber wenn man die Beweisführung bevorzugt und schuldig gesprochen wird, man mit einer zweistelligen Haftzeit rechnen darf…
der Großteil legt ein Geständnis ab.

Wie einfach könnte man mit geleakten und im nach hinein manipulierten Daten, wo man nur erkennen kann das viele Informationen echt sind, irgendwelche Anschuldigungen gegen Andersdenkende, Whistleblower, Journalisten oder Hausbesitzer die ihr Grundstück nicht verkaufen wollen der Polizei/Staatsanwaltschaft zu spielen, um diese aus dem Verkehr zu ziehen oder Mundtod zu machen? Wenn es nur der guten Sache dient natürlich.

Es geht hier um schweres organisiertes Verbrechen von einem sehr großen Ausmaß, keine Frage will ich nicht kleinreden oder rechtfertigen, die legen keine Geständnisse ab, weil sie unschuldig sind, aber die Wege die hier von der Justiz eingeschlagen werden, sehe ich als sehr zweifelhaft an.
Was ich vorher darüber gelesen habe, wie man es geschafft hat diese Daten zu sammeln, war das ein interner Firmenmitarbeiter der dabei geholfen hat die Verschlüsselung zu knacken, ob wirklich freiwillig oder unter Druck oder Bestechung durch den französische Geheimdienst der gegen Terrorismus ermittelte kann man sich aussuchen.
Es wurde also keine Verschlüsselung geknackt, sondern man hatte Hilfe von jemanden der Einsicht und Kontrolle über die Daten hatte bei der Firma.

Ich kann in dem Zusammenhang auch immer nur Fragen, wie kann es sein, das es fast weltweit kein einziges Unternehmen gibt welches Daten von privaten Kunden verarbeitet, welches offen sagt das die Daten verkauft werden, meist noch mit anderen Unternehmen abgeglichen, um die Profilgenauigkeit zu erhöhen um dann weiter verkauft zu werden. Kann mir jemand so ein Unternehmen nennen?
Überall wo man fragt, nein Ihre Daten sind sicher, die werden nicht weiter gegeben, wir verarbeiten nach DSGVO alles Gesetzes konform.
Wie kann es dann sein, das Milliardenschwere Daten Broker damit werben Datensätze von 4 Milliarden Menschen zu besitzen und diese jedem zum Verkauf anbieten, egal wem, ob Versicherungen, Banken, Geheimdiensten, Staaten… woher kommen diese Daten denn alle, wenn alle Unternehmen auf Ihren Daten hocken und die behüten wie ein rohes Ei, wobei sie am Weltmarkt dem Treiben zusehen können, was die Daten auf dem Weltmarkt wert sind?
Wenn alles doch richtig läuft und alle tun was sie können, um nach dem Gesetz zu handeln in dem es heißt das anreichern von Personenbezogenen Daten ist verboten, wie kann es sein das soviel Daten existieren in der Hand von Unternehmen?

Gesammelte Daten werden in der Zukunft eine riesige Rolle spielen und niemand hat die Macht diese Daten, ob echt oder manipuliert anzufechten oder zu kontrollieren. Ich könnte wetten das die Menge an Daten bestimmter Personen(-gruppen) soweit reicht, das jede Sekunde der letzten 5 Jahre abgebildet werden könnte. Ich finde diese Situation ehrlich gesagt gruselig. In etwa so, wie bei Black Mirror, der Serie die zum Nachdenken über solche Themen sehr inspiriert hat. Wo der Mann am Flughafen kontrolliert wird und man den Kollegen vom Zoll die letzten 30 Tage im Schnelldurchlauf vorspielen soll, die man von sich selbst aufgenommen hat.

Ich kann nur jedem der sich Gedanken über solche Themen macht, nur empfehlen das Manifest des UNA Bombers Theodore John Kaczynsk-„Die industrielle Gesellschaft und ihre Zukunft“ mal zu lesen, es macht schon nachdenklich wie er 1978 schon solche Gedanken entwickelte und Zustände und Probleme beschreibt mit denen wir heute immer mehr konfrontiert werden. Gerade aktuell Kaczynsk nahm sich letzten Monat im Alter von 81 Jahren in seiner Gefängniszelle das Leben.

Sein Weg soll nicht als Vorbild dienen, aber was willst Du dieser Entwicklung den entgegen setzen? Besänftigen das alles gut wird und wir nur komische Typen mit unheimlichen Vorstellungen sind?

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Ich würde denken, daß Google das Thema KI jetzt sehr wohl ernst nehmen und einsetzen wird: Künstliche Intelligenz und ihre (möglichen) Gefahren
Jedenfalls liegen sie begeistert im Rennen. Achtung Google-Blog! Mit künstlicher Intelligenz wird Google noch nützlicher … sagt es …

sind sie nicht süss?
da kann man doch nur vertrauen entgegen bringen.
hab mir eben direkt ein google konto erstellt, divestOS gelöscht und auf stock rom mit vollen gappps umgestiegen… :wink:

  • Erstklassiger Datenschutz und Sicherheit: Um Nutzerinnen und Nutzer sowie ihre Daten zu schützen, investieren wir in erstklassigen Datenschutz und Sicherheit. Daran arbeiten auch zahlreiche Expertinnen und Experten im Google Safety Engineering Center in München. Wir sind branchenweit führend darin, euch bei der Onlinesuche zu schützen – mit Technologien wie Safe Browsing und durch Spamschutz. Wir glauben daran, dass Datenschutz ein universelles Recht ist und verpflichten uns, allen Werkzeuge an die Hand zugeben, damit sie die Kontrolle behalten können.

@Bit : Kommt es dir in den Sinn, dass ich deine obige Bestärkung eines Foristen als herabsetzend und unsachlich verstehen könnte? Ist das deine Absicht?

Auch an meinen „sich-hier-auskotzenden“ Kritiker, die schon den „Sinn des Threads nicht verstehen“:

Der Thread dient dem Erarbeiten einer Antwort auf die Ausgangsfrage.

Meine These (auch die der zitierten Gerichte, zumindest des LG Köln), ist:

Nein, Google wird es aufgrund Datenreichtums wohl gar nicht erwägen, deutsche Behörden um Hilfe zu bitten, um eine Identität zu lüften.

Meine These ist: Das käme Google nicht einmal in den Sinn, weil a) unnötig und b) zu langsam und aufwendig.

Ganz im Gegenteil hilft Google den Behörden permanent bei der Identitätsermittllung. Die Frage ist eigentlich nur, ob Google das in allen Fällen kann oder nur in besonderen, wo bspw. jemand ein Android-Handy nutzt oder einen Google-Account hat.
Meine These ist: Google kann es fast immer und sehr schnell.

Dazu wird die immense intime Datenmenge und KI-Mustererkennung reichen.
Jederzeit.
Immer.
Das ist meine Einschätzung und These, die ich hier diskutieren will.
Wie gesagt, dieselbe Richtung schlägt - Gott-sei-Dank - das LG Köln ein.

Und übrigens auch unser Bundesjustizminister und natürlich Patrick Breyer (Piraten), denn gespeichert wird „natürlich“ u.a. die IP-Adresse:

307ad3d87e75bd8f

„Frau #Daniela_Behren, Sie unterschätzen die Macht von IP-Daten d. Bürger:innen! IP-#Vorratsdatenspeicherung macht potenziell das Onlineleben von 85 Mio. gesetztreuen Menschen nachvollziehbar – ohne nachweisbaren Nutzen. Es gibt bessere Alternativen!
https://www.patrick-breyer.de/vorratsdatenspeicherung/#alternativen #SPD

https://social.tchncs.de/@echo_pbreyer@digitalcourage.social/110734641240611341

Ich ahne folgenden Irrtum bzw. Fehlverständnisses des EuGH-Urteils über IP-Adressen und Datenschutz:

Der EuGH sagte damals, IP sind dann personenbezogene Daten, wenn dem Verantwortlichen (dem „Besitzer“ bzw. Sammler der IPs) ein Rechtsweg zur Verfügung steht, die Identität hinter einer IP zu erhalten.

Das wird - mein Eindruck - so interpretiert, als würde die IP nur dann ein persönliches Datum sein, wenn es diesen Rechtsweg gibt und nicht auch, wenn es andere Wege gibt.

Der EuGH meinte natürlich: „Mindestens“ (!) dann ist eine IP ein persönliches Datum, wenn es SOGAR einen Rechtsweg zur Identität der dahinterstehenden Person gibt.

ps.
Im Übrigen, als Antwort auf Mumpitz, gehe ich davon aus, dass hinter „Kuketz-Blog“ nicht allein Mike sich äußert, sondern dass der Account von mehreren, von Mike autorisierten Personen genutzt wird. Weiß jemand mehr, steht irgendwo 'was dazu?

echt jetzt

Wie bitte was? Mit meinem Konto schreibt niemand, außer mir selbst. Auf Ideen kommt ihr…

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:man_facepalming:
Obwohl ich mal sagte das ich Reaktionen keine Träne hinterher weine wenn sie verschwinden. Das wäre so ein Moment hier vermisse ich sie…

Nein, das kam mir nicht in den Sinn und es tut mir leid. Im Gegenteil: ich dachte, ich hätte Dich verstanden. :smiling_face:


Welche Ausgangsfrage?

Das ist nämlich der Punkt, den ja auch voxan hatte: er fragte sich, was das Ziel des Themas sei.
Diese Frage versuchte ich zu beantworten.

Du hast nur einen Sachverhalt dargestellt (der im Grunde auch nicht zu bestreiten ist) und keine Frage gestellt.
Man kann unterstellen, daß Du den Sachverhalt bedauerst und kann dem zustimmen, oder es lassen.

Erst in Deinem zweiten Beitrag fragst Du

das ist aber auch nicht wirklich fraglich, denn das hat das Gericht doch festgestellt (Du hast es selbst zitiert). Abgesehen davon, daß es allgemein bekannt ist, oder?

Ansonsten stellst Du in dem Beitrag Mike (als Vorposter?) oder Dir selbst (als TE?) die „Frage“, ob er jenes Buch gelesen hat und kommentierst irgendetwas, was der geneigte Leser mangels Verlinkungen gar nicht nachvollziehen kann. Mike jedenfalls beantwortet es nicht.

M-u-m-p-i-t-z betont es nochmal:

Zweieinhalb Wochen später stellst Du nochmals auf die „Ausgangsfrage“ ab, die es nicht gibt.
Jetzt erst kommst Du mit einer veritablen Frage:

Aber Du beantwortest sie wieder selbst. Direkt im Folgesatz. Denn, da es niemand beweisen kann (außer Google, das es nicht tun wird), wird es eine These bleiben.

Du fasst zusammen:

Okay, wenn es sie als mögliche Reaktion noch gäbe, würdest Du :+1: zählen wollen?


Jetzt klärst Du endlich:

Das konnte ja nun niemand wissen.

Also reduziert: Du willst wissen,

  • Ob die IP an sich ein schützenswertes personenbezogenes Datum ist,
    dann müsste (für mich) erstmal definiert sein, wie eine IP zu definieren ist.
    Denn eigentlich wird sie sowieso erst durch ihren Kontext zur IP.

oder

  • Ob die Verwendbarkeit der IP zur Aufklärung der Identität das Schützenswerte an der IP ist,
    das würde ein unerschöpfliches juristisches Feld eröffnen, dies in jedem Einzelfall festzustellen.

@voxan , komm zurück, es geht weiter!

Ich bin nicht oft deiner Meinung, aber das ist ein wunderbarer Beitrag. Sachlich, ertragreich und konstruktiv. Danke dafür.

Ganz richtig. Eine IP alleine, ohne Uhrzeit, ohne Datum ist nichts wert. Daher ist sie alleine auch nicht schützenswert.

Da die Reichweite des Begriffes „personenbezogenes Datum“ politisch/rechtlich und nicht technisch bestimmt wird, kann das nur die EU-Kommission oder die europäischen Gerichte sagen. Bis dahin müssen wir uns mit dem begnügen was wir haben und die Rechtsprechung auslegen.

Nein, das empfinde ich anders.
Solltest du zB einen Account bei Google haben mit Name, Anschrift und Bankverbindung, dann ist für Google deine IP Adresse im Moment der Anmeldung ein personenbezogenes Datum.
Meldest du dich mit deinem Google Account bei einem Service an und gewährst dem Service Zugriff auf deinen Namen und die Anschrift, stellt auch für den Service deine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum dar.
Aber stell dir die Frage: ist die IP-Adresse dann noch schützenswert (mehr als die ohnehin bekannten Daten)?

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Wenn ich zur Beantwortung meiner eigenen Frage eine klare Meinung habe, heißt das nicht, dass ich die Frage nicht diskutieren können will?
Dieses Missverständnis erstaunt mich.
Dies ist doch (nicht nur) ein Supportforum, wo nur hilflose Fragesteller von anwesenden Experten Hilfe und Belehrung suchen dürfen?
Ich bitte ggfls um Hinweis, wenn doch?

Sorry, Mike, ich konnte und kann es wirklich nicht fassen, dass die Antwort von dir stammte. Ich hoffe aber, dass sich das nun erhellen wird. Es war eine freundlich gemeinte Annahme, dass du aus Gründen der Überlastung diesen Account von anderen nutzen lässt.

Zurück zum Thema:
Eine weitere Fundstelle aus sachkundigem Munde, zumindest „fachlich geprüft“:

Dabei geht es vor allem um die Speicherung und Übermittlung vollständiger IP-Adressen der Nutzer an Google in die USA. Zwar gibt es bereits seit 2010 die Möglichkeit, auf einfache Weise IP-Adressen zu anonymisieren – doch Google kann aufgrund der Unmenge an Daten dennoch den Nutzer problemlos rekonstruieren. Neben IP-Adresse erhebt und übermittelt Google Analytics etwa Sprachen, Browserversion, Plug-Ins, Bildschirmgröße, Zeitzone und Endgerät an Google. Aus diesem Grund sei Google Analytics nicht datenschutzkonform.

Quelle:
https://www.e-recht24.de/tracking-cookies/6843-google-analytics-datenschutz-rechtskonform-nutzen.html#

Ich dachte eigentlich, wir können hier nach und nach mal eine Liste all der Quellen anfertigen, woher Google personenbezogene Daten bezieht. Und/oder anhand von Beispielen zeigen, wo überall Google dahintersteckt bzw. zur Überraschung, sich „nur Metdadaten! ‚We don’t consider them private data‘“ ((c) Microsoft) übermitteln lässt.

Stimmen à la „Das war uns schon vorher klar!“ und „Wer von 'was anderem ausgegangen ist, war naiv!“, wie man sie auch nach Snowdens Veröffentlichungen hören konnte, sind allerdings wenig hilfreich.

Genau dazu würde ich ja gern ein bisschen Substanz mit eurer Hilfe zusammentragen.

Das wird ja gerade akut wieder wichtig, da ja die EU-Regierung (Kommission) zum dritten Mal ein wohl illegales „Privacy Harbor“ oder auch „Safe Shield“ verabschiedet hat. Jetzt können für ein paar Monate oder Jahre wieder alle, die es unbedingt wollen, so tun, als sei dieser Beschluss eine solide, legale und legitime Basis für das Massenübermitteln intimster Daten im industriellem Maßstab in die USA.

Oben wird gesagt, ich habe ja nur die IP genannt als Identifizierungsmittel.
Klar, dass war schlagwortartig, wie Überschriften sein müssen.
Ich denke, jeder weiß, dass es nur ganz ausnahmsweise „nur die IP“ für Google gibt, zumindest ein Zeitstempel dürfte in 99,999 % der praktischen Fälle IMMER dabei sein.

Aber die Frage, wie oft und schnell Google auch eine nackte IP „identiifzieren“ kann, ist durchaus auch reizvoll, war von mir aber aus praktischen Gründen, nur zu 0,0001 % mitgemeint.