Weitere Bedenken betreffen Pläne für einen europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Ursprünglich war mit dem EHDS geplant, dass ein Teil der Daten ohne Widerspruchsmöglichkeit weitergegeben werden darf – das hat sich inzwischen geändert. Bis 2026 will das Bundesgesundheitsministerium 300 Forschungsanträge umsetzen.
Für die Übermittlung erzeugt laut Gematik-Spezifikation ein „Data Submission Service“ im Aktensystem „eindeutige Arbeitsnummern und Lieferpseudonyme, um die pseudonymisierten medizinischen Daten in der Übermittlung an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) eindeutig zuordnen zu können“ – wie bei verschiedenen Registern auch auf Basis der Krankenversichertennummer. Versicherte können der Datenübermittlung demnach auch in der ePA oder bei den Ombudsstellen der Krankenkassenwidersprechen – das passiert über das „Consent Decision Management im Aktensystem“.
Bei der Datenausleitung weiß das FDZ laut Bundesgesundheitsministerium nicht, welcher Datensatz von welchem Patienten kommt. Nachdem Gesundheitsminister Karl Lauterbach von „Crawlern“ beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit gesprochen hatte, gab es viel Kritik. Sein Plan ist es, Deutschland als Standort für Pharmaunternehmen wieder attraktiver zu machen. Neben weniger bürokratischen Forschungsanträgen sollen auch Daten der Bürger locken.
(Hervorhebungen durch mich)
Das hört sich datenschutztechnisch erstmal gar nicht gut an. Aus dem Text geht auch nicht eindeutig hervor,
a) ob man der Datennutzung durch EHDS bereits durch Widerspruch der ePA widersprochen hat
b) (wenn nicht) ob der Widerspruch schon jetzt oder erst später möglich ist
c) wie man genau vorgehen muss.
ich habe beides relativ frisch eingereicht - wie lange sollte man bis auf die Bestätigung warten, bevor man meckert - und wann geht’s weiter zum Datenschutz?
@ChrisK
Magst du mal beschreiben, wie/wo du jetzt schon gegen die Datennutzung im EHDS widersprochen hast (wenn ich das richtig verstanden habe)? Meines Wissens gibt es dafür noch keine genaue Gesetzeslage.
Hinweis: Sobald der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) beschlossen ist, werden voraussichtlich zusätzliche Widersprüche notwendig werden.
widerspruch-epa.de empfiehlt übrigens auch den Widerspruch gegen Auswertung von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse. Dieser Opt-Out muss anscheinend zusätzlich zum ePA-Widerspruch getätigt werden:
Künftig dürfen die Krankenkasse in Ihren Versichertendaten nach persönlichen Gesundheitsrisiken suchen und Sie darüber informieren.
Unabhängig von der ePA dürfen die Krankenkassen künftig die Abrechnungsdaten von Versicherten zwecks personalisierter Empfehlungen auswerten.
nein, noch nicht EHDS, sondern ‚nur‘ ePA an sich sowie die bereits erwähnte „datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken“ (direkter Link: https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-risikosuche/). Hatte da wohl was durcheinandergeschmissen - also dann nochmal weiter schlachten…
Ich habe bei meiner Krankenkasse, der TK, am 05.08.2024 Widerspruch gegen die ePA eingereicht und bis heute keinerlei Reaktionen bekommen; eine Mahnung sollte hier nötig sein. Einer europä. Datenauswertung wurde ebenfalls widersprochen.
Wie kommst du darauf? Erst vor kurzem habe ich einen Brief erhalten mit Link und Einmalkennwort um der ePa zu widersprechen. Darin stand auch, dass wer vorher bereits widersprochen hat, erneut widersprechen muss. Ich denke du wirst in den nächsten Wochen ebenfalls Post bekommen, dann kannst du online deinen Widerspruch einlegen
Ich würde behaupten, dass es schneller ist. Online musst du nur einen Haken setzen und bestätigen und dann hast du bereits rechtskräftig widersprochen. Wenn du das per Brief machen möchtest, kannst du das denke ich tun, aber es dauert halt länger und ist meiner Meinung nach mehr Aufwand.
Das ist korrekt. Aber wie kann ich im zweifelsfall nachweisen, dass ich online eine entsprechenden Haken gesetzt habe, wenn dann doch eine ePA für mich eingelegt werden sollte - gegen meinen Willen? Den Eingang des Faxes kann ich beweisen…
Nachdem du den Haken gesetzt hast, bekommst du die Möglichkeit ein pdf herunterzuladen, in dem dir von der Krankenkasse bestätigt wird, dass du der Einrichtung der ePa widersprochen hast.