Hallo zusammen,
jetzt habe ich mich auch endlich im neuen Forum registriert Und los gehts:
Da ich mal wieder wegen nicht unterschriebener Einwilligungserklärung beim Arzt abgewiesen worden bin und Mike erst im Sommer erneut auf seinem Blog erneut darauf hingewiesen hat, dass das nicht nötig ist, möchte ich in die Runde fragen:
- Wer ist schon mal beim Arzt deswegen NICHT behandelt und somit abgewiesen worden?
- Was habt ihr dann gemacht?
Grundsätzlich:
- Kann ich tatsächlich davon ausgehen, dass beim Arzt eigenltich nichts derartiges unterschrieben werden muss?
- Wenn er bspw. externe Abrechnungsunternehmen nutzt, muss da eine Einwilligung erfolgen? Wenn ja, kann ei Arzt einen dann abweisen, wenn das nicht unterschrieben wird? Das fände ich schon übel…
Folgendes ist wohl wie ich finde angebracht, wenn nicht rechtens:
- Beschwerde LfDI mit detailliertem Ablauf der Abweisung, gelieferte Begründungen, Einwilligungserklärungen als Kopie etc.
- Beschwerde Kassenärztliche Vereinigung, falls das LfDI dies auch so sieht
Es kann einfach nicht sein, dass jeder Arzt m.E. nach grad macht was er will oder für richtig hält. Aus meiner Erfahrung:
- a) Arzt A teilt mir mit, dass das nicht nötig ist und er deswegen seinen Patienten solche Einwilligungserklärung NICHT verteilt
- b) Medizinische Fachkraft B findet die wahnsinnigsten Begründungen dafür: sonst kann ich sie nicht bei Terminverschiebungen anrufen - sonst kann ich Sie nicht anrufen, wenn Sie mal den Regenschirm vergessen haben (ja, das habe ich wirklich mal als Begründung bekommen) - sonst kann ich Ihre Daten nicht speichern - sonst kann ich Ihre Befunde nicht an andere Ärzte weitergeben…
- c) Arzt C beruft sich auf Art 13 DSGVO
- d) Arzt D beruft sich auf § 73 Abs. 1 b SGB V und gem. Art 13 DSGVO
- e) Arzt E behandelt mich nach einem längeren Gespräch ohne meine Unterzeichnung
- …
M.E. nach ist hier deutlich eine Ausnutzung der Macht in der Konstellation Patient / Arzt zu erkennen. Wer soll das verstehen, was die Praxis ihm da hin knallt, mit Verweis auf irgendwelche DSGVO Aushänge im Flur. Es bedarf bei den allermeisten ein Studium dieser Einwilligungserklärung, was de facto NICHT innerhalb von 5 Minuten im Wartezimmer erfolgen kann. Und dann noch mit diesen Begründungen. Zur Erinnerung: Es steht gerade jemand vor einer solchen Einwilligungserklärung, der krank ist und Hilfe braucht! Es geht nicht darum zu entscheiden, ob man google verwenden soll oder nicht…
Freue mich auf Antworten und Erfahrungsberichte anderer! Auch über Klärung, wann was unterzeichnet werden muss.