jetzt habe ich mich auch endlich im neuen Forum registriert Und los gehts:
Da ich mal wieder wegen nicht unterschriebener Einwilligungserklärung beim Arzt abgewiesen worden bin und Mike erst im Sommer erneut auf seinem Blog erneut darauf hingewiesen hat, dass das nicht nötig ist, möchte ich in die Runde fragen:
Wer ist schon mal beim Arzt deswegen NICHT behandelt und somit abgewiesen worden?
Was habt ihr dann gemacht?
Grundsätzlich:
Kann ich tatsächlich davon ausgehen, dass beim Arzt eigenltich nichts derartiges unterschrieben werden muss?
Wenn er bspw. externe Abrechnungsunternehmen nutzt, muss da eine Einwilligung erfolgen? Wenn ja, kann ei Arzt einen dann abweisen, wenn das nicht unterschrieben wird? Das fände ich schon übel…
Folgendes ist wohl wie ich finde angebracht, wenn nicht rechtens:
Beschwerde LfDI mit detailliertem Ablauf der Abweisung, gelieferte Begründungen, Einwilligungserklärungen als Kopie etc.
Beschwerde Kassenärztliche Vereinigung, falls das LfDI dies auch so sieht
Es kann einfach nicht sein, dass jeder Arzt m.E. nach grad macht was er will oder für richtig hält. Aus meiner Erfahrung:
a) Arzt A teilt mir mit, dass das nicht nötig ist und er deswegen seinen Patienten solche Einwilligungserklärung NICHT verteilt
b) Medizinische Fachkraft B findet die wahnsinnigsten Begründungen dafür: sonst kann ich sie nicht bei Terminverschiebungen anrufen - sonst kann ich Sie nicht anrufen, wenn Sie mal den Regenschirm vergessen haben (ja, das habe ich wirklich mal als Begründung bekommen) - sonst kann ich Ihre Daten nicht speichern - sonst kann ich Ihre Befunde nicht an andere Ärzte weitergeben…
c) Arzt C beruft sich auf Art 13 DSGVO
d) Arzt D beruft sich auf § 73 Abs. 1 b SGB V und gem. Art 13 DSGVO
e) Arzt E behandelt mich nach einem längeren Gespräch ohne meine Unterzeichnung
…
M.E. nach ist hier deutlich eine Ausnutzung der Macht in der Konstellation Patient / Arzt zu erkennen. Wer soll das verstehen, was die Praxis ihm da hin knallt, mit Verweis auf irgendwelche DSGVO Aushänge im Flur. Es bedarf bei den allermeisten ein Studium dieser Einwilligungserklärung, was de facto NICHT innerhalb von 5 Minuten im Wartezimmer erfolgen kann. Und dann noch mit diesen Begründungen. Zur Erinnerung: Es steht gerade jemand vor einer solchen Einwilligungserklärung, der krank ist und Hilfe braucht! Es geht nicht darum zu entscheiden, ob man google verwenden soll oder nicht…
Freue mich auf Antworten und Erfahrungsberichte anderer! Auch über Klärung, wann was unterzeichnet werden muss.
Es wäre wichtig zu unterscheiden, was da genau unterschrieben werden soll:
Speicherung persönlicher Daten
Darüber muss nur informiert werden (Art 13 DSGVO). Die Unterschrift sollte nur die Kenntnisnahme beweisen und nicht das Einverständnis.
Datenweitergabe an Kasse / Gematik
Das muss eigentlich nicht unterschrieben werden, weil es gesetzlich gereget ist, aber ich würde Ärzten nichts vorwerfen wollen, wenn sie so verunsichert sind, dass sie meinen, eine Unterschrift zu brauchen.
Datenweitergabe an andere behandelnde Ärzte
Da ist die Unterschrift notwendig und ich würde die auch normalerweise im eigenen Interesse nicht verweigern.
Datenweitergabe an Abrechnungsdienste
Ist nicht relevant, solange man keine Igl-Leistungen braucht. Wenn man privat behandelt werden will, muss man die Datenweitergabe dulden, weil berechtigtes Interesse. Eine externe Buchführung kann der Arzt ohnehin ohne Unterschrift beauftragen (Auftragsverarbeitung).
Datenweitergabe an doctolib und Konsorten
Geht natürlich gar nicht, und wenn ein Arzt das nicht versteht, geh ich zu nem anderen.
Nicht konkret wegen der Unterschrift. Aber ich habe schon zweieinhalb Praxen verloren.
Die erste tatsächlich, weil ich Datenschutz-mäßig zu anspruchsvoll war:
Man hat mich gebeten, einen Kollegen zu suchen.
Merke: wir haben freie Arztwahl – seitens des Patienten und nicht seitens des Arztes, sofern nicht berechtigte Ausschlussgründe vorliegen.
Ich hätte die Behandlung vielleicht durchsetzen können, aber unter den Umständen möchte ich dann auch nicht behandelt werden.
So ging ich und fand einen sehr sympathischen um die Ecke, der mir in Sachen Datenschutz sehr passte und meine Ansprüche respektierte.
Der hat mich irgendwann zu einer speziellen Behandlung, die er nicht leisten konnte, weiterüberwiesen.
Überraschend wollte er dann aber für die gewöhnlichen Routineuntersuchungen keinen Termin mehr für mich finden …
Seine Helferin empfahl eine andere Praxis (bislang mit Erfolg), konnte oder wollte mir aber auch nicht erklären, woran unser gutes Verhältnis nun gescheitert ist.
Ein anderer, neu explorierter Arzt, wollte erst bei der KV Rücksprache halten, ob er mich zu meinen Bedingungen aufnehmen könnte und antwortete dann einfach nicht mehr – auch nicht auf drei Rückfragen …
Es menschelt eben auch bei den überforderten und missbrauchten Ärzten.
Wenn man bestimmte Ansprüche hat, muss man sich bei der Suche mehr bemühen und Geduld haben.
Gewaltsame Durchsetzung ist für ein Behandlungsverhältnis, das weiterbestehen soll, Gift und zerrüttet das Vertrauensverhältnis.
Dieser Kampf lohnt nur, wenn man sich sowieso trennt und seine Alternative bereits im Trockenen hat. Mögliche Wege sind Beschwerden bei der KV, der Krankenkasse und dem LfDI – unter Umständen auch Klagen.
Aber: auch Ärzte unterhalten sich miteinander und man kann auch als Patient seinen Ruf als wünschenswert verlieren: Es gibt keinen Patientenmangel – es gibt jedoch Ärztemangel …
Manche finden dann womöglich gar keinen Termin mehr oder nehmen spontan keine neuen Patienten mehr an … (ist mir bislang noch nicht vorgekommen, aber denkbar).
Habe ich leider auch schon sehr oft erlebt.
Ironischerweise sollte ich schon öfters der Weitergabe meiner Daten an andere Ärzte zustimmen (warum auch immer), aber die Einwilligung zur Entbindung der Schweigepflicht wurde dabei idR nicht abgefragt.
Besonders unverschämte Einwilligungserklärungen „Willige den Verkauf deiner Seele ein, sonst behandele ich dich nicht“, kann man kopieren und an die Aufsichtsbehörde weitergeben. Wenn ein Brief der Aufsichtsbehörde zugestellt wird, macht das mehr Eindruck als das „störrische Verhalten des Patienten“.