Vom Arzt abgewiesen, weil Einwilligungserklärung nicht unterschrieben - Erfahrungsaustausch

Hallo zusammen,

jetzt habe ich mich auch endlich im neuen Forum registriert :slight_smile: Und los gehts:

Da ich mal wieder wegen nicht unterschriebener Einwilligungserklärung beim Arzt abgewiesen worden bin und Mike erst im Sommer erneut auf seinem Blog erneut darauf hingewiesen hat, dass das nicht nötig ist, möchte ich in die Runde fragen:

  • Wer ist schon mal beim Arzt deswegen NICHT behandelt und somit abgewiesen worden?
  • Was habt ihr dann gemacht?

Grundsätzlich:

  • Kann ich tatsächlich davon ausgehen, dass beim Arzt eigenltich nichts derartiges unterschrieben werden muss?
  • Wenn er bspw. externe Abrechnungsunternehmen nutzt, muss da eine Einwilligung erfolgen? Wenn ja, kann ei Arzt einen dann abweisen, wenn das nicht unterschrieben wird? Das fände ich schon übel…

Folgendes ist wohl wie ich finde angebracht, wenn nicht rechtens:

  1. Beschwerde LfDI mit detailliertem Ablauf der Abweisung, gelieferte Begründungen, Einwilligungserklärungen als Kopie etc.
  2. Beschwerde Kassenärztliche Vereinigung, falls das LfDI dies auch so sieht

Es kann einfach nicht sein, dass jeder Arzt m.E. nach grad macht was er will oder für richtig hält. Aus meiner Erfahrung:

  • a) Arzt A teilt mir mit, dass das nicht nötig ist und er deswegen seinen Patienten solche Einwilligungserklärung NICHT verteilt
  • b) Medizinische Fachkraft B findet die wahnsinnigsten Begründungen dafür: sonst kann ich sie nicht bei Terminverschiebungen anrufen - sonst kann ich Sie nicht anrufen, wenn Sie mal den Regenschirm vergessen haben (ja, das habe ich wirklich mal als Begründung bekommen) - sonst kann ich Ihre Daten nicht speichern - sonst kann ich Ihre Befunde nicht an andere Ärzte weitergeben…
  • c) Arzt C beruft sich auf Art 13 DSGVO
  • d) Arzt D beruft sich auf § 73 Abs. 1 b SGB V und gem. Art 13 DSGVO
  • e) Arzt E behandelt mich nach einem längeren Gespräch ohne meine Unterzeichnung

M.E. nach ist hier deutlich eine Ausnutzung der Macht in der Konstellation Patient / Arzt zu erkennen. Wer soll das verstehen, was die Praxis ihm da hin knallt, mit Verweis auf irgendwelche DSGVO Aushänge im Flur. Es bedarf bei den allermeisten ein Studium dieser Einwilligungserklärung, was de facto NICHT innerhalb von 5 Minuten im Wartezimmer erfolgen kann. Und dann noch mit diesen Begründungen. Zur Erinnerung: Es steht gerade jemand vor einer solchen Einwilligungserklärung, der krank ist und Hilfe braucht! Es geht nicht darum zu entscheiden, ob man google verwenden soll oder nicht…

Freue mich auf Antworten und Erfahrungsberichte anderer! Auch über Klärung, wann was unterzeichnet werden muss.

Es wäre wichtig zu unterscheiden, was da genau unterschrieben werden soll:

  1. Speicherung persönlicher Daten
    Darüber muss nur informiert werden (Art 13 DSGVO). Die Unterschrift sollte nur die Kenntnisnahme beweisen und nicht das Einverständnis.

  2. Datenweitergabe an Kasse / Gematik
    Das muss eigentlich nicht unterschrieben werden, weil es gesetzlich gereget ist, aber ich würde Ärzten nichts vorwerfen wollen, wenn sie so verunsichert sind, dass sie meinen, eine Unterschrift zu brauchen.

  3. Datenweitergabe an andere behandelnde Ärzte
    Da ist die Unterschrift notwendig und ich würde die auch normalerweise im eigenen Interesse nicht verweigern.

  4. Datenweitergabe an Abrechnungsdienste
    Ist nicht relevant, solange man keine Igl-Leistungen braucht. Wenn man privat behandelt werden will, muss man die Datenweitergabe dulden, weil berechtigtes Interesse. Eine externe Buchführung kann der Arzt ohnehin ohne Unterschrift beauftragen (Auftragsverarbeitung).

  5. Datenweitergabe an doctolib und Konsorten
    Geht natürlich gar nicht, und wenn ein Arzt das nicht versteht, geh ich zu nem anderen.

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Nicht konkret wegen der Unterschrift. Aber ich habe schon zweieinhalb Praxen verloren.

Die erste tatsächlich, weil ich Datenschutz-mäßig zu anspruchsvoll war:
Man hat mich gebeten, einen Kollegen zu suchen.
Merke: wir haben freie Arztwahl – seitens des Patienten und nicht seitens des Arztes, sofern nicht berechtigte Ausschlussgründe vorliegen.
Ich hätte die Behandlung vielleicht durchsetzen können, aber unter den Umständen möchte ich dann auch nicht behandelt werden.

So ging ich und fand einen sehr sympathischen um die Ecke, der mir in Sachen Datenschutz sehr passte und meine Ansprüche respektierte.
Der hat mich irgendwann zu einer speziellen Behandlung, die er nicht leisten konnte, weiterüberwiesen.
Überraschend wollte er dann aber für die gewöhnlichen Routineuntersuchungen keinen Termin mehr für mich finden …
Seine Helferin empfahl eine andere Praxis (bislang mit Erfolg), konnte oder wollte mir aber auch nicht erklären, woran unser gutes Verhältnis nun gescheitert ist.

Ein anderer, neu explorierter Arzt, wollte erst bei der KV Rücksprache halten, ob er mich zu meinen Bedingungen aufnehmen könnte und antwortete dann einfach nicht mehr – auch nicht auf drei Rückfragen …

Es menschelt eben auch bei den überforderten und missbrauchten Ärzten.
Wenn man bestimmte Ansprüche hat, muss man sich bei der Suche mehr bemühen und Geduld haben.
Gewaltsame Durchsetzung ist für ein Behandlungsverhältnis, das weiterbestehen soll, Gift und zerrüttet das Vertrauensverhältnis.

Dieser Kampf lohnt nur, wenn man sich sowieso trennt und seine Alternative bereits im Trockenen hat. Mögliche Wege sind Beschwerden bei der KV, der Krankenkasse und dem LfDI – unter Umständen auch Klagen.

Aber: auch Ärzte unterhalten sich miteinander und man kann auch als Patient seinen Ruf als wünschenswert verlieren: Es gibt keinen Patientenmangel – es gibt jedoch Ärztemangel …
Manche finden dann womöglich gar keinen Termin mehr oder nehmen spontan keine neuen Patienten mehr an … (ist mir bislang noch nicht vorgekommen, aber denkbar).

Habe ich leider auch schon sehr oft erlebt.
Ironischerweise sollte ich schon öfters der Weitergabe meiner Daten an andere Ärzte zustimmen (warum auch immer), aber die Einwilligung zur Entbindung der Schweigepflicht wurde dabei idR nicht abgefragt.

Besonders unverschämte Einwilligungserklärungen „Willige den Verkauf deiner Seele ein, sonst behandele ich dich nicht“, kann man kopieren und an die Aufsichtsbehörde weitergeben. Wenn ein Brief der Aufsichtsbehörde zugestellt wird, macht das mehr Eindruck als das „störrische Verhalten des Patienten“.

8 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Ärztliche Behandlungsunterlagen und Patientenakte

Suche seit 12 Monaten einen Hautarzt, der mir eine muttermal artige Sache wegschneidet, die Hautkrebsverdächtig aussieht. Bin privat versichert. Habe im Umkreis von 30km (gelbe seiten) einen Arzt gefunden, der willens ist mich als Neupatienten anzunehmen (Ballungsgebiet Rhein Main – ca 20 Ärzte kontaktiert).

Dieser eine Arzt ist bei mir der nächste, mag sein, dass sich die Ärzte abgesprochen haben und nicht in fremdem Revier wildern wollen. Ich habe aber keine Belege dafür.

Dieser nächst gelegene will die Abrechnung mit einem Abrechnungszentrum machen und ich soll das Inkasso etc. abtreten. Dh. Rechnungsfragen / -details etc. muss ich mit dem Abrechnungszentrum diskutieren. Das habe ich vor Jahren mal durch machen müssen mit einem Abzocker Arzt. Der ist abgetaucht und die Abrechnungsfirma hat im 2 Wochen Rhythmus eskaliert, weil ich einige Positionen nicht bezahlt habe. Bis zum gerichtlichen Mahnbescheid. Dem habe ich widersprochen. Zur dann folgenden Gerichtsverhandlung wollte es das Inkassounternehmen dann nicht treiben. Aus den eigentlichen 30 Eur Kosten, die ich nicht bezahlt habe, waren dann fast 1000 Eur aufgelaufen. Die haben halt geschickt agiert:

  1. Abrechnungsgesellschaft
  2. von der Abrechnugsgesellschaft beauftrageter Anwalt
  3. Inkassounternehmen von beauftragtem Anwalt

So einen Scheiss unterschreibe ich nie wieder. Dann habe ich halt Hautkrebs.

Das nenn ich konsequent.

Heißt nicht, dass ich es für gut heiße deiner Gesundheit gegenüber.

Versuchs mal hier:

zwar in Heilbronn, https://doc-salzer.de/, aber die rechnen privat selber ab.

Was für Ansprüche in Sachen Datenschutz hast Du denn bitte? Also das was man üblich erwartet, oder spezielle Dinge wie zum Beispiel Deine Daten gespeichert werden, wer Zugriff
hat?

Daß meine bpD (Gesundheitsdaten) gem. Art. 9 (1) DSGVO und Inhalte der Arztgespräche ausschließlich in der Praxis verbleiben und nicht in Online-Datenbanken gespeichert werden:
Nicht auf einer („eigenen“) Cloud / Nicht bei Auftragsdienstleistern / Nicht in Online-Datenbanken.
Daß meine Datenschutzverfügung befolgt wird.

Daß zum Beispiel meine Termine ausschließlich in der Praxis verwaltet werden und nicht von Dritten usw.
Daß zum Beispiel die Monitore und Faxgeräte davor geschützt werden, daß Patienten oder anderes Personal (Paketboten etc.) die Datenblätter oder Befunde, Anträge usw. lesen können.
Daß persönliche Belange der Patienten nicht frei durch den Raum gerufen und Daten zum Abgleich laut vorgelesen werden, etc. …
Und vor allem, daß der Arzt die Behandlung auch ohne eGK, ePA und TI fortsetzt und meine Ansprüche respektiert werden, wie es der Eid des Hippokrates fordert.

Musste nur den Arzt fragen, ob Du Ihm eine Mail schreiben kannst, wenn er dann antwortet er hat kein Internet in der Praxis, ist es Dein Mann :smiley:

Ohne Bezahlung kannst Du doch nur noch vom Notarzt fordern Dich unentgeltlich, aus einer Notsituation zu retten, die Dein Leben bedroht oder bei Unterlassung Dich offensichtlich Lebenslang schädigen könnte. Gibt es schon Gerichtsurteile zu. Ärzte sind Blutsauger…

Den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht. Ich nehme mal an, es wird kaum noch eine Praxis geben, die keine eMails annimmt.
Also Internet haben werden sie schon. Die Frage ist nur, ob meine Daten davon isoliert sind.

Interessanter ist also, wie es weiter geht:

• Verschlüsselung? Seit Jahren versuche ich meiner Hausärztin (die eigentlich auf meiner Seite ist) beizubringen, daß das doch eine feine Sache wäre. Das ist in Gemeinschaftspraxen offensichtlich schwierig zu realisieren. Trotz Auditing.

• Wer liest und bearbeitet die Mails? In der Regel werden die meisten Ärzte die Mails vom Praxisteam (also den MTAs) bearbeiten, nur Anhänge in der Akte im Termin sichten und sich wichtige Inhalte ausrichten lassen.
Die meisten Mails dürften Rezeptbestellungen sein, die die MTAs selbständig verarbeiten können (außer vielleicht der Unterschrift).
Mache ich aber alles nicht per eMail. Ich bestelle höchstens einen Rückruf.

• Kann ich den Arzt auch direkt (ohne MTAs) ansprechen? Ich habe mit meiner Hausärztin ein Passwort vereinbart und sende ihr in solchen Fällen passwortgeschützte ZIPs oder besser PDFs.
Das hat schon mal Aufsehen erregt: Die MTAs riefen mich zurück und meinten, sie kennen das Passwort des Dokuments „Persönlich für …“ nicht. Ach was?

• Ansonsten sende ich wichtige bzw. persönliche Unterlagen nicht per eMail.
Eher würde ich sie faxen. Fast immer bringe ich sie persönlich hin, lasse sie scannen und nehme sie wieder mit.

Den Hinweis verstehe ich auch nicht:
Die Krankenkasse zahlt für mich, wie bei anderen auch. Mit oder ohne Notfall.
Ist ja nicht so, daß ich nicht krankenversichert wäre – ich habe nur keine eGK/ePA und TI-Teilnahme.
Übrigens wächst die Anzahl derer, die keine eGK haben: Ich bin längst nicht mehr der Einzige.

Das trifft ja sowieso auf jeden zu (unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB), nur auf Ärzte angesichts ihrer besonderen Fähigkeiten im medizinischen Fall im Besonderen.
Die Frage stellte sich nie und scheint in D-Land auch an den Haaren herbei gezogen.

Nun, solchen Menschenschlag mag es in allen Berufen geben, aber ich denke schon, daß Ärzte schwerpunktmäßig ein Helfersyndrom haben – auch wenn sie versuchen, ihre Arbeit möglichst sinnvoll bezahlt zu bekommen. Das ist ja vor allem ein politisches Problem (owK).

Ich kann aber sagen, daß sie mich vielleicht im Gespräch anhalten, mich kurz zu fassen, um mehr Termine in den Tag zu bekommen. Aber ich habe zumindest (auch aus pekuniären Gründen) noch nie einen echten Mangel an Aufmerksamkeit oder Leistung erfahren – insbesondere bei meinen Stammärzten.

Diese Stammärzte muss man sich wirklich suchen und dann auch halten.
Das ist auf dem Land ungleich schwerer, als in den Großstädten, was gemein ist:
Ich habe eine Freundin 50 km außerhalb in einer Kreisstadt, die haben nur ihre Kreisklinik und EINEN Hausarzt zur Verfügung. Wenn das nicht reicht, ist die nächste Klinik und niedergelassene Fachärzte (auch Allgemeinmediziner) je nach Bedarf das mehrfache einer oder zweier Zehnerpotenzen an Kilometern entfernt. Auswahl ist was anderes.

In der Metropole aber sind Ärzte nur eine Frage des Aufwandes und ich habe derzeit ein optimales Team an sehr zugewandten, kompetenten Ärzten, die sich auch gegenseitig kennen, mögen und zusammenarbeiten (immer mit mir als Transmitter).

Inklusive der vielleicht deutschlandweit besten Klinikstruktur mit – soweit ich sie kennenlernte – ebenfalls sehr kompetenten und zugewandten Ärzten, mit denen ich auf Augenhöhe sprechen kann und die meine Datenschutzbedürfnisse respektieren.
Natürlich habe ich überall meine Datenschutzverfügung (ggf. zusammen mit der Patientenverfügung) installiert.
Aber entscheidend ist das gesprochene Wort: Niemand hat die Zeit, für jeden Vorgang erst die Unterlagen zu studieren.

Gleiches bleibt zur Rettungsdienststruktur nur zu hoffen, aber die ist auf dem Land so gar nicht realisierbar.
Und natürlich: entscheidend ist, daß man noch ansprechbar ist, ansonsten wird erstmal gehandelt und hinterher diskutiert. Das steht aber auch so drin.

Natürlich bin ich auch mal einer Pfeife von Landarzt begegnet, die völlig fehl geurteilt hat und mir Langzeitfolgen einbrachte. Ein anderer hat eine Freundin fehl beurteilt und sie starb daran, kurz nachdem er in Pension gegangen war.
Beides war in einer anderen Region, aber klar ist, wo Menschen sind, gibt es auch Unzulänglichkeiten …