Was passiert wenn ein Datenbroker meinen Datensatz nicht löscht?

Hallo,

hier testet jemand eine Dienst der durch automatisierte Mails Datenbroker dazu bewegen will, dass sie die Datensätze der Kunden löschen:
https://www.youtube.com/watch?v=5bY6nxhwl6Q
Wie man in dem Video sehen kann, funktioniert das bei einigen. Bei einigen aber auch nicht. Darum frage ich mich, was kann die Konsequenz daraus sein?
Kann ich die nicht reagierenden Unternehmen einfach anzeigen und der Staatsanwalt übernimmt den Rest für mich oder muss ich die Unternehmen alle einzeln selbst verklagen (was dann mit Kosten für mich verbunden ist).

Die Idee hinter dem Dienst ist vom Prinzip her schon gut, es gibt aber doch ein paar Dinge, weshalb ich dem Dienst nicht trauen würde.

In der Privacy Policy steht beim dem zweiten Punkt unter anderem folgendes:

We share your personal information with the following recipients

und in der Liste ganz unten:

Analytics service providers, such as Google LLC (United States). We use Google Analytics to help us understand how our customers use the Site - you can read more about how Google uses your personal information here: https://www.google.com/intl/en/policies/privacy. You can also opt-out of Google Analytics here: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout.

Das sind genau die Firmen, von denen ich erwarte, dass sie meine Daten bei einer Aufforderung löschen. Das wiederspricht sich mit dem Prinzip des Dienstes.

Incogni gehört zum VPN-Anbieter surfshark, den ich der Gruppe NordVPN und Co. zuordnen würde. Also genau die Anbieter, die mit halblebigem Datenschutz und teilweise nutzlosen Anonymisierungstechniken werben.

Auf Youtube wurden mir ab und zu „gesponsorte Einblendungen“ des Dienstes innerhalb des Videos angezeigt. (Also keine Werbung, sondern Inhalte, die aktiv vom Ersteller des Videos eingebunden wurden.)
Solche Angebote sind mir deshalb suspekt, weil sie mit dem eigentlichen Inhalt des Videos gar nichts zu tun haben. Zudem gibt es dann noch einen in der Anzahl begrenzten Rabattlink. (Begrenztes Angebot fördert ja die Kaufkraft der Menschen.)
Mit dem Affiliate Programm profitieren dann auch diejenigen, die dafür werben.

Fazit: Von dem was ich bisher von dem Dienst gesehen und gelesen habe, würde ich davon abstand halten. Wenn der Dienst auch nach längerer Zeit die Daten nicht gelöscht bekommt, wäre das mir mein Geld nicht wert.
Am Besten ist es wohl, von datenhungrigen Anbietern fern zu bleiben bzw. zu versuchen, den Datenabfluss zu reduzieren.

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Danke für die Einschätzung, das ist gut nachvollziehbar.
Den Dienst also streichen.

Aber zum Rest der Frage:
Angenommen nicht der Dienst sondern ich habe einen Löschantrag gestellt und der Dienst reagiert nicht. Was dann?
Kann ich die nicht reagierenden Unternehmen einfach anzeigen und der Staatsanwalt übernimmt den Rest für mich oder muss ich die Unternehmen alle einzeln selbst verklagen (was dann mit Kosten für mich verbunden ist).

Wenn dieser dessen Dienst auch in der EU anbietet, wendest du dich in solchen Fällen normalerweise an eine beauftragte Person für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zur Beschleunigung des Falls am besten gleich an die zuständige des entsprechenden Bundeslandes oder des Bundes. Die haken dann nach und überlegen sich bei Nichtbefolgung entsprechende Konsequenzen. In der Regel dauert die Bearbeitung eines solchen Falls allerdings mindestens mehrere Monate.

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Wäre da nicht vielleicht die Bundesnetzagentur wirkungsvoller und schneller?

@Daniel
Man kann aber gut beides anleiern … :laughing:

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Weiß jemand ob es eine Liste gibt, die alle oder die meisten in der EU tätigen Datenbroker listet?

DeleteMe hat für die USA eine Liste mit über 750 Unternehmen:
https://joindeleteme.com/sites-we-remove-from/

Ich hoffe für die EU ist die Liste nicht so lange, sonst wäre man da chancenlos…

In diesem Artikel gibt es eine kleine List aber die ist sehr wahrscheinlich nicht vollständig…
https://netzpolitik.org/2023/auskunftsanfragen-so-findest-du-heraus-was-datenhaendler-ueber-dich-gespeichert-haben/

Ein interessanter Dienst in dieser Hinsicht ist auch: https://www.datenanfragen.de/

Du scheinst zu hoffen, dass andere Deine Spuren zuverlässig putzen können. Das halte ich für eine Illusion. Vermutlich unterschätzt Du auch Redundanz und den Austausch der Sammelei. Eventuell auch den Wert einer Auskunft.

Wir machen nur B2B-Geschäft und haben daher wenig Anfragen. Aber die prüfe ich genau. Das beginnt mit Identität bzw. Vollmacht - auch bei einem Rechtsanwalt.

Übrigens führt so eine Anfrage dazu, dass die Daten dazu dann 3 Jahre gespeichert werden. Die Zweckbindung muss man dann glauben …

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Wendest Du Dich an die zuständige Datenschutzbehörde, erstellst eine Beschwerde, in der Du die Verstöße benennst und legst noch die Korrespondenz bei. Wird Deine Beschwerde angenommen, erhälst Du eine Bearbeitungsnummer. Dann heißt es abwarten. Nach spätesten 3 Monaten muss die Behörde Dir einen Stand der Bearbeitung mitteilen, gesetzlich steht Dir sogar nach 3 Monaten ein Rechtsbehelf zu, sprich ein Bescheid, ob Deine Beschwerde berechtigt ist oder abgelehnt wurde.
Sollte sie berechtigt sein, kannst Du damit Klage einreichen.
Kannst Du auch wenn die Beschwerde abgelehnt wurde.
Du kannst Dir die Behörde auch ganz sparen und direkt Klage einreichen. Selbstverständlich in Vorkasse.
Sind keinerlei Mittel vorhanden ist ein Rechtsbehelf der Datenschutzbehörde sehr hilfreich beim Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Um es gleich vorweg zu sagen, die Behörden werden versuchen Dir zu helfen, das Deinem Wunsch entsprochen wird, führt das nicht zum Ziel, wirst Du eine Löschung, auch nicht mittels Klage erwirken, bei einer Klage geht es nur um Schmerzensgeld.
Traurig aber wahr. Fette Strafen erhalten nur Firmen die ständig wegen dem gleichen auffallen.

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WOW… das heißt, wenn man eigentlich die Daten löschen möchte, dann schießt man sich mit so einer Anfrage selbst ins Knie…

Also in Wirklichkeit darf man gar nicht fragen ob etwas gespeichert ist, sondern direkt die Löschung beantragen.

Ja das ist traurig, aber dann trägt man mit einer Klage zumindest dazu bei, dass die Firma irgendwann auffällt.

Du wirst praktisch immer in die Situation „3 Jahre“ rutschen, wenn Du Deine Rechte ausüben willst.

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Die Staatsanwaltschaft ist hier nicht zuständig. Du kannst dich beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten (oder je nach Fall beim Bundesdatenschutzbeauftragten) beschweren. Der wird dann mehr oder wenig engagiert ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen. Das dauert aber i.d.R. ziemlich lange und diese Behörden sind chronisch überlastet.

Alternativ kannst du natürlich auch direkt klagen. Da solltest du dann aber schon genau wissen, was du willst und was deine Rechte sind - oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Für die Kosten musst du in jedem Fall in Vorleistung gehen.

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https://www.datenschutz-wiki.de/DSGVO:Art_79

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https://www.datenschutz-wiki.de/DSGVO:Art_78

Und hier stehen die 3 Monate, manch ein Rechtsanwalt möchte an so eine genaue Zeitangabe zuerst nicht glauben…

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Wobei „3 Jahre“ nicht bedeuten darf, dass Daten nach einem Löschantrag zum Brokering (oder was immer ihr Zweck war) gespeichert bleiben.

Sondern nur zum Nachweis, dass Betroffenenanträge umgesetzt wurden. Evtl. reduziert auf diese Information. (Name, identifizierende Merkmale; alles andere gelöscht, also Schuhgröße, Interessenschubladen…)

Ein Nebeneffekt ist, dass bei Verantwortlichen, die bisher gar keine (identifizierenden) Angaben zur Person hatten nun welche vorliegen. Aber den Datensatz nicht zum Verwursten ergänzen dürfen.

(Edit:) Ach ja, und ein Werbe- oder Profiliing-Widerspruch darf (oder muss sogar) unendlich lang gespeichert bleiben. Weil sonst anschließend gleich wieder Daten dieser Person von einem der vielen eifrigen Einfänger hereinkommen können; bzw. durch Abgleich mit anderen Sammlern.

D., der nicht neu ist, aber hier im Forum schon.

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Anstatt zu löschen, ist auch oft ein Sperren nach Art. 18 der Daten für jede Art der Datenverarbeitung anzuraten, denn wer sagt denn, wie @Domasla schon anmerkte, dass die Daten nicht zu einem späteren Zeitpunkt nochmal erhoben werden. Oft weigert man sich auch, weil ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 f) bestehen würde, mit dem Sperrantrag, kann man sich bis zur Klärung, ob die eigenen Grundrechte mehr wiegen als das Interesse des Unternehmens, Zeit verschaffen.
Lasst Euch durch Sätze wie, in der Regel überwiegen unsere Interessen, nicht einschüchtern, völliger bullshit…alles Einzelfall Entscheidungen.

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Super, danke für die Infos

Bei der Verwendung der Daten für Direktwerbung oder Profiling muss ein Widerspruch (gegen berechtigte Interessen) aber unbedingt umgesetzt werden. Dann dürfen nur noch Rumpfdaten verbleiben, die für das Umsetzen des Widerspruchs erforderlich sind (nicht mehr für Direktwerbung oder Profiling).

D., der ganz gern auf diese Zwangsläufigkeit hinweist, wenn es um berechtigte Interessen geht. Damit entfällt die Möglichkeit, die Verarbeitung fortzuführen, wenn der Verantwortliche seine Interessen höher bewerten würde.

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Hier benötigt es in jeden Fall eine freiwillige Einwilligung, berechtigtes Interesse gibt es in diesen beiden Fällen nicht, dazu gibt es schon genug Urteile.

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Sag das den… innovativen Diensten.

D., der dort selten richtige Einwilligungen finden würde. Fängt bei den Sammlern an, geht bei den Brokern weiter, hört bei den Werbeausspielern nicht auf.

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Mit dem Service von https://www.datenanfragen.de habe ich jetzt an einige Unternehmen eine Mail geschickt.
Von Deutsche-Glasfaser kam dann folgendes zurück:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom xx.xx.xxx. Ihren Antrag auf Auskunft nach Art 15 DSGVO haben wir am selben Tag erhalten. Sie haben darin Ihre Identität ausreichend nachgewiesen. Innerhalb der gesetzlichen Frist kommen wir hiermit Ihrem Antrag nach.

Da Sie bei uns nicht als Kunde im System hinterlegt sind, liegen uns zu Ihrer Person keine weiteren Daten vor, außer welche wir nunmehr durch Ihre Kontaktaufnahme erhalten haben.

Im Rahmen eines Kontaktverhältnisses werden die Kontaktdaten sowie die Kommunikationsdaten gespeichert und verwendet, soweit dies für den jeweiligen Kommunikationszweck erforderlich oder im Rahmen der Angemessenheit zweckdienlich ist, und werden gemäß den rechtlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.

Bei datenschutzrechtlichen Rückfragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Da hatte ich tatsächlich noch keine Konto, das war ein Versehen.
Aber jetzt haben sie Daten von mir. Wenn ich die Nachricht richtig interpretiere, dann speichern sie die Daten solange sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Danach werden sie meine Daten löschen. In der Zwischenzeit dürfen sie damit aber nicht handeln und sie auch nicht für Werbung verwenden.
Falls sich das Unternehmen an das recht hält, hätte ich damit nichts verloren.
Richtig?

von der Debeka habe ich folgende Antwort erhalten:

wir konnten in unserem zentralen System keine zu Ihrer Person gespeicherten Daten finden.

Gerne prüfen wir Ihr Anliegen erneut, wenn Sie uns zusätzliche Informationen geben (z. B. Ihr Geburtsdatum oder Ihre Service- bzw. Vertragsnummer). Hilfreich ist auch, wenn Sie uns mitteilen, aus welchem Anlass wir Ihre Daten aufgenommen haben, ob Sie von einem Debeka-Mitarbeiter kontaktiert wurden oder ob Sie eventuell Ansprüche im Zusammenhang mit einem Versicherungsschaden geltend gemacht haben.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Auskunftsersuchen und unsere Auskunft für Zwecke des Nachweises der ordnungsgemäßen Auskunft speichern.

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.debeka.de/datenschutz

dort hatte ich vor langer Zeit mal einen Bausparvertrag, aber es scheint so, als wären die Daten von damals ordnungsgemäß gelöscht worden?

eGENTIC schreibt:

Ihre E-Mail-Anfrage vom XX.XX.XX, in dem Sie die eGENTIC GmbH um Datenauskunft
gemäß Art. 15 DSGVO ersuchen, haben wir erhalten und diese wurde uns zur
Bearbeitung weitergeleitet.

Auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir aufgrund der von Ihnen
mitgeteilten Referenzdaten (Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, mit der Sie uns
kontaktiert haben) keinen entsprechenden Datensatz von Ihnen in unserem System
finden konnten. Auf dieser Grundlage kann ich Sie dementsprechend dahingehend
informieren, dass wir von Ihnen keine personenbezogenen Daten gespeichert
haben.

Gleichzeitig informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung der mit Ihrer
Anfrage selbst zusammenhängenden personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke auf
Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO sowie darüber, dass Ihre
Anfrage und unsere Antwort hierauf auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
f) DSGVO aufgrund unseres berechtigten Interesses der Möglichkeit einer
Vorhaltung dieser Kommunikation zu rechtlichen Nachweiszwecken noch zwei Jahre
gespeichert und sodann gelöscht werden.

Ihnen steht es frei, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Ihrer Wahl zu
beschweren. Die für unser Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde ist der
Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Postfach 31 63, 65021 Wiesbaden,
was Ihre Wahl jedoch nicht einschränkt.

Wir hoffen mit dieser Auskunft Ihrem Anliegen entsprochen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen/Best Regards

eGENTIC Service Team

wie es scheint war ich bisher nicht bei den örtlichen Datenhändlern gelistet.