Welches Pixel anschaffen, um GrapheneOS erstmal nur unverbindlich zu testen?

Alle anderen Apps rufe ich über den AuroraStore ab.

Bezüglich Legalität von Aurora Store habe ich hier etwas Interessantes von “Mr. Datenschutz” gefunden:

Ist die Nutzung von Aurora legal?

Problematisch ist, dass der Aurora Store selbst keine offizielle Google-App ist, aber auf die API des Google Play Store zugreift. Aurora selbst kann ohne eigenen Google Account genutzt werden, indem man sich „anonym“ anmeldet. Hierzu wird ein „fremder“ Google Account für den Download von Apps bereitgestellt. Woher diese Accounts stammen, ist nur schwer zu sagen. Dies führt auch dazu, dass Google hin und wieder diese Accounts sperrt. Die Fehlermeldung „API fehlgeschlagen“ erscheint.

Wundern Sie sich daher nicht, wenn der App-Download nicht immer möglich ist. In der Regel ist der Download in paar Tagen oder Wochen wieder möglich. Verbinden Sie sich dazu mit einem neuen „anonymen Account“. Dagegen wird von einer Verwendung des Aurora Stores mit eigenem Google Account abgeraten, da dieser dann sehr wahrscheinlich von Google geblacklistet bzw. gesperrt wird.

Teilweise wird argumentiert, dass im Download von Apps mittels Fake-Account eine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist. Diese juristische Frage kann ich hier nicht umfassend beantworten. Informieren Sie sich daher vor Nutzung über etwaige Risiken und die Rechtslage in ihrem jeweiligen Land, um mögliche Urheberrechtsverletzung zu vermeiden. Zumindest wird bewusst gegen die Nutzungsbedingungen von Google verstoßen. Soweit Bezahl-Apps hier kostenlos erwerbbar sind, ist aus Rechtsgründen davon abzuraten.

Ich denke, das beantwortet die Frage nun. Ist in meinen Augen also mindestens mal haariger Graubereich.

Wieso ist der Obtainium Entwickler antisemitisch und woher will man das wissen?

Das wurde hier im Forum schon einmal diskutiert. Ich glaube in dem Thread wo es um Projekte ging die eine Spende verdienen.

Ich persönlich finde es schwierig wenn man Politik in eine Diskussion einbringt bei der es um die Qualität von Software geht.

Vermutlich ist es weiter oben etwas untergegangen, aber:

Das erläuterte Aurora auch schon damals ganz transparent in ihrem Wiki: https://gitlab.com/AuroraOSS/AuroraStore/-/wikis/Anonymous%20Logins

Was mit dem offiziellen AuroraStore nicht möglich ist. Es gab immer mal wieder ein paar Hasen, die sich einen privaten, nicht öffentlich einsehbaren Fork (weil der AuroraStore ist ja Open-Source) geschrieben haben, um das zu tun. Das sind meist die, die gesperrt wurden. Normalerweise sperrt Google nur die Fake-Accounts von Aurora: Ist aber ein Kampf gegen Windmühlen, weil automatisiert einfach ständig neue Accounts erstellt werden (Kampf mit der Hydra).

Die hat er ja eingebracht, indem er alle Übersetzungs-PRs für die „Kunstsprache“ ablehnt. Wenn man sich als Israeli outet, kann es sein, dass Imran einen ganz schnell von der Projektmitarbeit ausschließt. Referenzen: https://github.com/ImranR98/Obtainium/issues?q=israel (sein Verhalten im Projekt) & https://imranr.dev/ (unten auf seiner Entwicklerseite; wobei mittlerweile teilt er da derzeit nur die chinesische Propaganda zur nicht Existenz des Tiananmen Square Massacre)

Ich wollte nur anmerken dass es einen deutlichen Unterschied zwischen „Politik“ (z.b. ich wäre für eine Abschaffung der Altersgrenzen beim Alkoholkonsum)
und Antisemitismus gibt.
Den Antisemitismus des Entwickelrs normalisiert man und gibt ihm eine Platform, wenn man seine Software nutzt.

Früher (bevor er seine Haltung ins Projekt eingebracht hat) habe ich an Imran gespendet und war der Übersetzer der deutschen Übersetzung. Rate mal, was ich jetzt nicht mehr mache (ich spende nicht mehr und übersetze nicht mehr).

OK Freunde, jetzt hab ich mal nachgeschaut, was dieses Obtainium überhaupt ist. Eigentlich imho theoretisch eine gute Idee. Ich werde es aber trotzdem nicht installieren, persönlich habe ich Gott sei Dank nicht so hohe Ansprüche an mein Handy, daß mir deshalb Essentielles abgeht.

Danke für die Klärung, um was es dabei geht.

Du kannst einen oder mehrere Fingerabdrücke speichern und den als Display-Entsperrung benutzen zusammen mit einer PIN als zweitem Faktor. So mache ich es. Ob der Displayschutz ‘Passwort’ zusammen mit nur einer PIN funktioniert, weiß ich jetzt gerade nicht.

Das scheint wohl (noch?) nicht zu gehen. Wäre aber genau das, was ich bräuchte. Ich bin und war noch nie ein Fan von der freiwilligen Preisgabe biometrischer Daten wie Face-ID und/oder Fingerabdruck. Bei GOS kann man zwar wohl sicherer sein, dass die Daten lokal auf dem Gerät bleiben im Vgl. zu anderen Plattformen, aber habe das trotzdem noch nie genutzt.

Passwort für BFU und PIN für AFU wäre optimal. So geht aber halt nur entweder oder für beides. Jedes Mal das ellenlange PW mit Sonderzeichen und Zeugs einzugeben für ne Bildschirmentsperrung, ist nicht praktikabel. Bleibt als Alternative nur die 6-stellige PIN - die ist aber als BFU-Schutz nicht so prickelnd im Vergleich zu einem ausreichend langen PW.

Wie gesagt, ich nutze Fingerabdruck + PIN. Geht schnell und ist bequem (wenn ich nicht gerade trockene Finger habe…).

Das kann man auch bei anderen. Aus dem Fingerprint wird immer ein Hash erzeugt und dieser Hash wird ins Secure-Element (da wo z.B. auch FIDO2-Keys (Marketinggeblubber: Passkeys) zum Abgleich geschrieben.

Sidetopic:

Weiß zufällig jemand, wie man heutzutage noch ein neues/frisches anonymes Google-Konto eröffnen kann, ohne dass man dort eine valide Handynummer angeben muss?

UPDATE / NACHTRAG:

Hat sich erledigt. Im Gegensatz zur Nutzung des Aurora-Stores, die wohl “lediglich” gegen die Nutzungsbedingungen von Google verstößt, ist offensichtlich, wie ich gerade recherchiert habe, die Registrierung mit falschen / unwahren Angaben eventuell mitunter sogar strafrechtlich relevant im Sinne von § 269 StGB „Fälschung beweiserheblicher Daten“.

Dieser Artikel spricht hierbei zwar hauptsächlich von sog. Handelsplattformen wie eBay, PayPal & Co, also Portale, wo rechtliche Kaufverträge zustande kommen können und in den bisherigen Urteilen befasste sich der BGH zwar bislang auch nur mit solchen Plattformen. Aber

Noch nicht abschließend geklärt ist [allerdings] der Umgang mit Plattformen, die der Meinungsäußerung dienen; hier ist Anonymität ein hohes Gut. Betreiber von Plattformen, die nicht dem Abschluss von Verträgen dienen, und deren Nutzende müssen in Kauf nehmen, dass die Person, mit der sie interagieren, im Internet ist, wer sie will.

Die juristische Frage wäre nun, in welche Kategorie ein Google-Konto fallen würde. Immerhin hat man damit auch Kaufmöglichkeiten via Google Pay / Wallet etc, was es dann meiner Ansicht nach eher gleichstellt mit den obigen Plattformen zum Handeltreiben und zum Abschließen von Kaufverträgen.

Ergo: hat sich für mich also erledigt - eine rein anonyme Google-Nutzung ist also für mich nicht möglich, sofern man nicht in die Illegalität abrutschen möchte und das möchte ich nicht.

Irgendwie waren solche Dinge vor 10-20 Jahren alle noch nicht so problematisch. Da hat kein Hahn danach gekräht, ob jemand ein Fake-YouTube oder Google-Konto in Nutzung hatte. Aber die Zeiten ändern sich, das merkt man nicht nur anhand solcher verschärften und mittlerweile sogar strafbewährten Regelungen.

Guck mal hier: https://www.kuketz-blog.de/virtuelle-nummern-profi-tools-und-reise-sim-wegwerfnummern-teil-4/

Danke dir, aber siehe meinen bearbeiteten Beitrag. Nach kurzer Recherche hat sich das Thema für mich direkt wieder erledigt.

Ohne echte Angaben gibt’s wohl im Jahre 2025 kein Google-Konto mehr, zumindest sofern man sich - wie ich - im legalen Rahmen bewegen möchte.

Den Satz verstehe ich nicht… :thinking:

Ich verstehe den Satz so, dass es eben für “Plattformen, die der [reinen] Meinungsäußerung dienen” wie z.B. Foren, etc. noch keine finale Rechtsprechung gibt bezüglich der Frage, ob bei der Registrierung zur Eröffnung eines Kontos ebenfalls wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden müssen.

Bislang gilt diese Vorgabe nur bei Plattformen, die dem Handeltreiben dienen, wie Banking-Portalen (ebay, PayPal, etc.). Und da macht es meiner Meinung nach ja auch nur Sinn, dass hier zur Eröffnung eines Kontos wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden müssen.

Bei Plattformen, die der Meinungsäußerung dienen, wie Foren und Co, müssen die Plattformbetreiber und deren User bislang ohne finale Rechtsprechung in Kauf nehmen, dass ein anderes Gegenüber, das mit ihnen auf diesen Plattformen in Kontakt tritt, eben sein kann, wer es will. Eben auch ein Fake-Profil mit falschen Angaben.

Um ein konkretes Beispiel zu nennen: du interagierst hier gerade mit mir und musst, genauso wie der Plattformbetreiber vom Kuketz-Forum, hinnehmen, dass ich und alle weiteren Nutzer hier sein können, wer sie wollen. Irgendwelche Fake-Profile ohne Perso-Klarnamen.

Eigentlich ist der Satz schon eindeutig. Ist vielleicht etwas unglücklich formuliert gewesen.

Ja, so ergibt es Sinn. Ist tatsächlich etwas unglücklich formuliert.

“Ich bin, wer ich will.”

Ich nutze ein 32 stelliges Passwort für BFU und Fingerabdruck mit 2. Faktor für AFU das geht super so wie es soll