US-Datenschutz vs. DSGVO

@Bit:
Du plädierst für den Rückzug auf den nationalen Egoismus vergangener Zeiten.
Zeiten, die die EU eben hinter sich gelassen hat. Und zwar konsequenterweise: Was die USA machen, ist, wie gesagt und begründet, nicht nur altmodisch, sondern demokratie-, rechtsstaat- und menschenwürdefeindlich.

Wieso plädierst du dafür, dass wir die Tagebücher / Handys von afrikanischen Immigranten und US-Bürgern nach Lust und Laune durchlesen dürfen?
Was geht dich das an?

Das ist NOYB (.eu) ! Das ist None-of-your-Business!

(Mindestens aber muss man, will man das ausnahmsweise machen, sich dafür per Parlament(sdiskussion) eine gesetzliche Erlaubnis holen, wie es die deutsche Regierung beispielsweise im Falle der papierlosen Immigranten 2017 machen musste.) Die ist dann ausgewogen, genau beschrieben und eine Überschreitung ist sanktioniert. DAS ist der Sinn von Menschenrechten und Grundrechten: Eingriffe sind möglich, aber nur per Gesetz, d.h. nach öffentlicher Diskussion und unter definierten Bedingungen und Sanktionen.

Das Denken der USA ist in sich nicht schlüssig: Einerseits behaupten sie, sie wollten der Welt Freiheit und Demokratie bringen, zugleich bringen sie Totalüberwachug und Entrechtung, die Demokratie und Rechtsstaat und ohne Frage auch grundsätzlichst Freiheit massiv aushöhlt.
Die US-Überlegung ist einfach und sich-dumm-stellend dieselbe wie bei den US-Datenkraken:

"Kein Problem! WIR sind doch die Guten!! Ihr müsst eure Daten gar nicht vor uns schützen, weil es sind ja WIR! Ja, China darf keinesfalls die Daten der Kinder per TikTok bekommen, aber wir doch!! Bei uns ist dein Intimstleben gut aufgehoben: Fotos, Videos, Gespräche … "

Das ist arrogant, selbstherrlich, frech und … gelogen.

Denn in diesem chauvinistischen Denken wird uns Freiheit lediglich von den USA „gewährt“, im Sinne von „zugestanden“.
Und zwar „bedingt“: Nur soweit und solange wir den USA gefallen, dürfen wir uns begrenzt frei und sicher fühlen!
Andernfalls, so hat es Snowden belegt, nutzen wir die übelsten (!) Methoden um euch einzeln zu zermürben, die der geheimen Rufschädigung, der systematischen Diskreditierung, des Treibens in den Ruin und Suizid, sogar einfach per Internet, in Foren etc.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Skandal-Geheimdienste-manipulieren-und-diskreditieren-im-Netz-2123236.html

Snowden wies auch nach: NSA/CIA machen auch vor Anwälten und deutschen Redaktionsstuben nicht halt. Von wegen, „freie Presse“. Frei sein darf die Presse solange sie den USA „gefällt“, denn überwacht wird sie sowieso.
Wer überwacht wird, ist nicht frei.
Wer überwacht wird, verändert sein Verhalten.

Das Verhalten der NSA/CIA, die Überwachung, ist durch das Strafgesetzbuch nicht umsonst mehrfach als hochkriminell eingestuft: Weil es den Staat und die Menschen untergräbt.
Unter Freiheitstrafe stehen unter anderem Handlungen, die bei CIA/NSA als Routinehandlungen, als alltägliches Verhalten, gelten müssen:

§ 99 StGB Spionage.
§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 202a Ausspähen von Daten
§ 202b Abfangen von Daten
§ 203c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
§ 202d Datenhehlerei
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 204 Verwertung fremder Geheimnisse
§ 206 Verletzugn des Post- oder Fernmeldgeheimnisses

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005202307

§ 42 BDSG: Datenschutzverletzungen → Freiheitsstrafen!

Und nein, es ist nicht so, dass diese Strafbestimmungen erlassen wurden, weil es doch auch böse ist, sowas zu tun, spw ständig die Emails anderer zu lesen.
Nein! Die beschriebenen Handlungen gefährden Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaat.

Ein Richter dessen Gespräche heimlich aufgenommen werden, fällt zukünftig keine gerechten Urteile mehr, ein Anwalt verriete so unweigerlich seine Mandanten, ein Arzt sein Patienten, ein „Volksvertreter“ seine Bürger, ein Politiker sein Land.

Und nein, es ist NICHT so, dass „das alle Staaten machen“: Deutschland spioniert nicht gegen die USA, weil die USA Handels- und NATO-Partner sind und weil es Demokratie und Rechtsstaat beschädigen würde.

Ich hatte schon einmal versucht hier das Thema Datenschutz (vom Gesetz) un den Cloud und Patriot Act voneinander zu trennen.

Ich finde die Ursprüngliche Frage sehr interessant und würde mich freuen, wenn wir hier weiter diskutieren können.

Wie meinst Du das mit dem Trennen? Ich finde wichtig, private/unternehmerische Verwertung von Daten zu trennen von staatlicher/politischer Nutzung. Während nämlich erstere sich kaum je für Individuen interessiert, sondern auf verallgemeinerungsfähige Muster scharf ist, ist letztere wirklich gefährlich. Diese differenzierte Sichtweise erfordert allerdings, den antikapitalistischen Beißreflex abzulegen. Weil: Der bringt beim Thema Datenschutz null Benefit.

Weil ich verstanden habe, dass das deine Frage ist. Es geht nicht um die Überwachung furch Geheimdienste, sondern was eigentlich so der Datenschutz nach US Recht von Unternehmen verlangt (und warum dies besser oder achlechter ist als die DSGVO)

Weil wir hier nun schon bei 25, teils langen, Beiträgen sind, möchte ich nochmal erinnern, was der TE eingangs schrieb:

Auf dieser Basis hatte ich mich hier eingebracht.
Aber, @nr845h, ich finde Deine Idee, ein separates Thema zum Cloud und Patriot Act parallel zu gründen, ganz gut (man kann übrigens in jeder Kategorie auch direkt ein neues Thema erzeugen und muss nicht in den Tutorials anfangen und es dann umständlich verschieben). :wink:

@Winston, erstmal danke ich Dir, daß Du hier so intensiv recherchierte Artikel schreibst. Das ist wirklich hochinteressant.
Du klingst, als hättest Du festgestellt, daß wir hier kontroverse Meinungen haben und daher möchte ich doch einige Punkte zurechtrücken oder kommentieren, ohne Dir damit unbedingt zu widersprechen.

Eigentlich plädiere ich nicht unbedingt. Also: ich vertrete hier nicht meine Meinung, wie ich mir wünsche, daß die Welt funktionieren sollte, sondern ich stelle fest, wie ich die Gegebenheiten wahrnehme.

Das mag sein, aber sie können das tun, denn sie sind das aktuelle Imperium.
Sie müssen sich nicht nach der Weltgemeinschaft richten. Wenn es für die USA irgendwie blöd oder nicht vorteilhaft ist, treten sie jederzeit aus sogenannten Weltorganisationen aus.

Das kann einem gefallen oder nicht, aber das ändert nichts daran (dieser Satz bezieht sich auf das ganze Thema).

Das wird mit dem nächsten Imperium sicherlich nicht anders sein. Es ist einfach logisch und natürlich. Letzteres ist das absolute Maß der Dinge – nicht, was irgendwelche Menschen (-Gruppen) beschließen!

Auch das mag sein, ich würde es konservativ nennen. Aber das ist ja nicht automatisch schlecht und falsch. Genauso wie Fortschritt nicht automatisch gut und richtig ist.
Wobei die Qualität Deiner Argumente „altmodisch, demokratie-, rechtsstaat- und menschenwürdefeindlich“ von Deiner Sozialisation abhängig ist, soweit Du sie hier anführst. Das können andere Menschen ganz anders einschätzen.

Wie kommst Du auf die Idee, daß ich derlei geäußert hätte? Da bitte ich Dich um das entsprechende Zitat oder die genaue Referenz.
Ich denke, daß ich mich bewusst nicht so geäußert habe. Was ich hingegen erwähnt habe, sind die Ausdrücke:
Alle Ausländer gehören zu „außen“ – außer sie genießen Asyl …
… wie damals bei der Sklaverei - Ausländer bzw. ihre Daten als „Betriebsmittel“ für ihre Wirtschaft benötigen …

Das mag also ggf. die von Dir Genannten einschließen, was aber für meinen Text nicht von Belang war.

Um mich geht es hier doch gar nicht. Aber es wird das Gastland immer interessieren, um den Ankömmling besser taxieren und sich vor ihm und weiteren Konsequenzen schützen zu können. Das ist doch verständlich.
Setze das in Deine Wohnung um: da möchtest Du auch jemanden erstmal kennen, bevor Du ihn herein und frei herumlaufen lässt.
Ich „plädiere“ also nicht dafür, sondern ich rege an, daß man dieses Interesse schließlich verstehen kann: Es ist einfach logisch und natürlich.

Ja und? Würdest etwas anders erwarten? Wenn ja: warum?

Es ist politisch und strategisch eigennützig und somit völlig natürlich.
Warum sollten die USA nicht ihre eigenen Interessen verfolgen?
Warum sollten sie die politischen Lügen nicht strategisch zu ihrem Vorteil – also dem ihrer Bürger – einsetzen?

Das sind die Basiswerkzeuge erfolgreicher Politik. Vielleicht mit Ausnahme von mancher Monarchie.

Freiheit wird uns freilich lediglich von den USA „gewährt“, im Sinne von „zugestanden“. Du kannst auch laufend weltweit beobachten, was passiert, wenn es nicht so ist. Das ist das Imperium!
Und nun?
Du kannst das Imperium nicht bezwingen. Du kannst dagegen ankämpfen, aber klug ist das nicht, denn Du kannst nur verlieren.
Das Imperium wird sich sicherlich nicht fremden Gesetzen unterwerfen, wenn es davon nicht im besonderen Maße profitiert und wenn, dann genau bis da hin.

Die Aufstellung der deutschen Bundesgesetze ist schön, aber was sollte sie die USA interessieren? Wenn sie sie stören würden, hätten sie sie längst abgeschafft.
Das ist ein „Luxus“, den wir uns leisten, aber ihn auf Ausländer anzuwenden ist ein logischer Fehler – insbesondere, wenn das US-Bürger sind! Darum geht es hier.

Habe ich auch nicht gesagt. Ich sage, daß auch andere Staaten ihre Gesetze vorrangig zum Wohle der eigenen Bevölkerung erlassen und,

Nur einer! Und das wird mindestens immer das Imperium selbst sein.

Genau dieser falschen Grundannahme hatte ich bereits oben widersprochen. Als Resultat der Datenerhebung wird die Person einem Profil zugeordnet und diese Zugehörigkeit ist ein individuelles Merkmal. Die Profilbildung dient nicht nur der Werbung, sondern auch dem Scoring, d.h. als Grundlage dafür, mit wem zu welchen Konditionen Verträge abgeschlossen werden. Das ist im gesamten Finanz- und Versicherungssektor sowie bei beinahe allen Dauerschuldverhältnissen (Wohnungsmiete! Arbeitsvertrag! Handyvertrag!) schon lange so und die Bestrebungen, das Vorgehen auf jeden Lebenssachverhalt auszuweiten, sind in allen Branchen verbreitet.

Diese Behauptung ist nicht belegt. Und ich bestreite sie.

Die Verhaltenskapitalisten – um mal diesen Kampfbegriff™ der Einfachheit halber zu verwenden – erkennen Muster. Und diese Muster haben Wiedererkennungswert – unbestritten. Diese Muster ordnen sie Verwertungsprofilen – vulgo: Beutschemata – zu. Das sind Profile, die an Unternehmen verkauft werden, die dann passgenaue Köder auslegen. Aber nochmal: Denen ist komplett wumpe, ob Hinz oder Kunz den Köder schluckt. Sonst würden die nämlich ihre Waren oder Dienstleistungen individuell zugeschnitten anbieten. Genau das tun diese Unternehmen aber nicht. Sondern sie drücken Waren und Dienstleistungen in den Markt, die zur Zielgruppe passen. Und selbst wenn die Zielgruppe aus genau einer Person besteht, ist deren Identität komplett wumpe. Hauptsache sie passt beim nächsten Mal wieder ins Beuteschema.

Eben nicht. Weil der Verhaltenskapitalist™ nicht (mehr) die Information hat, welche konkret identifizierbare Person er dem Profil zugeordnet hat.

Genau dafür gibt’s den Art. 11 DSGVO.

Das war doch genau der Trick bei den Postwurfsendungen, die dann nicht mehr namentlich adressiert wurden, sondern nach einer Eigenschaft der vermeintlichen Zielgruppe.

Sorry Vatolin, in welcher Welt lebst Du? Hast Du schonmal verglichen, welchen Preis Du angezeigt bekommst, wenn Du zum ersten Mal auf ein Angebot zugreifst und zum 10. Mal? Schon mal den Preis verglichen, den Du mit dem PC angezeigt bekommst und was mit nem Mac? Schon mal untersucht, welchen Score Du warum bei der Schufa hast - das kannst Du nicht, denn die halten die Gründe geheim.

Hast Du Dir schonmal von jemandem, der in der Branche arbeitet, der sowas programmiert, erklären lassen, wie Profiling funktioniert? Offensichtlich nicht, denn sonst wüßtest Du: eine Gruppe wird durch Eigenschaften definiert, dann werden die Individuen nach diesen Eigenschaften in die Gruppen einsortiert und danach wird nach der Gruppenzuordnung entschieden, welche Vertragskonditionen dem Individuum angeboten werden.

Die Daten, nach denen die Individuen dem Profil zugeordnet werden, werden von international tätigen Databrokern gesammelt und den interessierten Firmen verkauft.

Ja passgenaue Köder, sprich Werbung, sind auch ein Aspekt, aber den kann man notfalls verschmerzen. Der entscheidende Punkt ist, dass das ob und die Konditionen des Vertragsabschlusses in vielen Branchen vom Ergebnis des Profiling abhängen.

Und genau hier ist die Stelle, an der sich Deine Sichtweise und meine Sichtweise unterscheiden: Nach meinem Verständnis werden die Vertragskonditionen nicht einem Individuum angeboten, sondern den Gruppenangehörigen.

Dem für die Bildung der Gruppe »Verantwortlichen« – im Sinne der DSGVO – ist völlig egal, wer der Gruppe angehört, deswegen erfasst er das auch nicht. Die Person, die erkennt, der Gruppe anzugehören, für die der Köder bestimmt ist, hat nun die Wahl: Lemming oder nicht zubeißen.

Das ist Rabulistik, der Gruppenangehörige IST das Individuum. Unser ganzes Privatrechtssystem ist ausgelegt auf Vertragsbeziehungen zwischen Individuen. Gruppen als Rechtssubjekte kennt unser Rechtssystem nur in den gesetzlich geregelten Fällen (Gesellschaften u.ä. um die es hier nicht geht). Die Gruppenzugehörigkeit ist lediglich eine Eigenschaft des Individuums.

Ich rede hier auch nicht von anonym geschlossenen Massenverträgen wie einem Paket Butter, sondern von Verträgen, die mit einer bestimmten, namentlich benannten Person geschlossen werden (Miete, Arbeit, Versicherung, Smartphone, Flugreise). In der Welt des Internets gibt es allerdings keine anonym geschlossenen Verträge, insofern wird sich das irgendwann vermutlich auch auf die Butter erstrecken.

Das Wort „Köder“ ist hier auch völlig falsch. Es gibt Verträge, die das Individuum mit jemandem schließen MUSS. Und wenn alle denkbaren Vertragspartner ihre Profiling-Informationen von denselben zwei Unternehmenskonglomeraten beziehen (vielleicht gibt es auch drei), dann führt das zwangsläufig zur eigentlich verbotenen Diskriminierung.

Und um zu den USA zurückzukommen: Dort wirst Du bereits diskriminiert, wenn über Dich KEINE Profiling-Informationen vorliegen. Ohne laufenden Kreditvertrag keine Wohnung und keinen festen Arbeitvertrag.

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Nein, er ist die Abstraktion eines Gruppenangehörigen. („Ein“ ist unbestimmt.)

Das führt die Unsinnigkeit des Wortes „Diskriminierung“ gut vor Augen.

Das zeigt die perverse Übersteigerung des Begriffes.

Was, du findest das gut, solange man es nicht Diskriminierung nennt? Du findest das, was passiert, ok, aber den Begriff unsinnig?

Ah, ich denke, ich bin raus.

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Das habe ich nicht gesagt. Festzustellen ist, daß es so ist. Ohne Bewertung.
Im Übrigen war das Dein Beispiel.

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Nein. Das ist er oder sie eben nicht.

Das ist genau der Fehler in der Perspektive.

Der Gruppenangehörige definiert sich als gruppenangehörig. Das ist seine Perspektive.

Aus Sicht des Gruppenleiters – und aus Sicht der Polizei, um mal in einem soziotopischen Blickwinkel zu bleiben – ist das betreffende Individuum aber nur einer »von denen«, nämlich von denen, die zu dieser Gruppe gehören.

Unser Rechtssystem kennt nur Indivduen (mit Ausnahme der juristischen Personen, um die es hier nicht geht). Die Individuen können zu einer Gruppe gehören, aber dann ist die Gruppenzugehörigkeit eine Eigenschaft des Individuums. Das ist nicht die Perspektive des Gruppenangehörigen, sondern die Perspektive unseres Rechtssystems. Aus Sicht der Polizei - um bei deinem Beispiel zu bleiben - kann eine Gruppenzugehörigkeit strafverschärfend wirken, aber bestraft wird trotzdem das Individuum.

Das Beispiel hinkt, aber in namentlich geschlossenen Verträgen ist es genau dasselbe: Der Vertrag wird mit dem namentlich bezeichneten Individuum geschlossen, nicht mit einem Gruppenangehörigen. Die Gruppenzugehörigkeit ist auch hier nur ein Attribut, dass für die Konditionen massgeblich ist. Es ist eine Eigenschaft des individuell bezeichneten Vertragspartners.

Das ist rechtlich völlig eindeutig und damit ist damit ist eigentlich alles gesagt, denn die DSGVO ist ein rechtliches Kontrukt.

Das ist Quatsch.

Unser Rechtssystem kennt im Bereich des Datenschutzes personenbezogene Daten sowie personenbeziehbare Daten (pseudonyme Daten) und nicht-personenbeziehbare Daten (anonyme Daten). Und genau um diese Differenzierung geht es hier.

Zudem ist der Adressat des Datenschutzrechts der Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, und das Schutzobjekt ist die betroffene Person im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO.

Und deshalb ist im Kontext von Datenschutz allein entscheidend: Hat der Verantwortliche Daten, die für ihn tatsächlich oder legal personenbezogen oder personenbeziehbar sind.

Vollkommen irrelevant ist, dass die betroffene Person weiß, dass der Verantwortliche Informationen hat, die die betroffene Person kennzeichnen – solange der Verantwortliche die betroffene Person weder tatsächlich noch legal identifizieren kann.

ehrlich gesagt geht es hier nicht um die Frage. Sondern um die Frage nach den Unterschieden zwischen US- und EU-Datenschutz.

@Moderatoren ich fände es hilfreich, wenn wir das Thema abtrennen.

  1. Nur Gruppendaten kommerziell interessant?

Der Ansatz, weil es den Datenkraken nur um die Kommerzialisierung von Gruppendaten gehen könne, würden sie auch nur diese speichern, halte ich für verfehlt.

a. Zum einen komme ich an Gruppendaten nur, wenn ich mir zunächst einmal ausreichend feine Individualdaten = Persönlichkeitsprofile besorge, die ich DANN zu Gruppen zusammenfassen kann.

(Außerdem ist der Handel mit Persönlichkeitsprofilen an Nachrichtendienste, in „veredelter Form“ an Politik- und Wirtschaftsberatungen ein lukratives „Nebengeschäft“ jeder Datenkrake.)

Zu Apple, die sich bisher rühmten, nur mit Gruppendaten rumzumachen (Verrauschung).

b. Zum anderen geben mir Persönlichkeitsprofile ungekannte, große Macht über Einzelpersonen. Diese Macht ist nicht nur geldwert für Zwecke der Manipulation per targeting (Propaganda, Werbung etc.), sondern eine nie vorher dagewesene Grundlage und daher Gold wert für solche Aktionen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Skandal-Geheimdienste-manipulieren-und-diskreditieren-im-Netz-2123236.html

  1. Zum Usprungsthema

a. Unterschiede

Ich habe ganz oben dargelegt, welchen Unterschied ich zwischen US-Datenschutz und EU-Datenschutz sehe: Der eine schützt nur seine Bürger, der andere schützt es als Menschenrecht, was allen zusteht.
Zugleich anerkennen beide die Notwendigkeit des Privatsphäreschutzes für Demokratie, Rechtsstaat und, nur die EU, für Menschenwürde.
Dass nun gerade die EU-Regierung erneut den massenhaften Transport der persönlichen Daten ihrer Bürger in die USA erneut illegal legitimieren will ("Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO á la „Safe Harbor“ / „Privacy Shield“), halte ich für eine plakative Demonstration illegaler Unterwürfigkeit (Verletzung des Demokratie- und Rechtsstaatsgebots) und nahe an der Strafbarkeit: §§ 27 StGB (Beihilfe), 99 (Spionage), 201 ff. (Verletzung des Privatbereichs), 42 BDSG (Datenschutzverletzungen).
„Angemessen“ KANN der US-Datenschutz nur sein, wenn er ebenfalls, wie hier kategorisch Datenschutzverletzungen nicht nur unter Geldbuße, sondern auch unter Freiheitsstrafen stellt. Das ist in den USA nur bezüglich Gesundheitsdaten (und woh lauch wiederum ausschließlich von US-Bürgern) der Fall.
Wie will ich einem europäischen Manager erklären, dass er für ein paar Jahre ins Gefängnis muss, weil er mit Daten rumgepanscht hat, sein US-Kollege aber mit einem Bußgeld davonkommt - das sei „ebenfalls angemessen“, weil US-Bürger einfach zu sensibel sein, um wegen Datenschutzverletzungen ins Gefägnis zu kommen!? :crying_cat_face:

b. Frage zur Ursprungsfrage

Wie sollen wir den kalifornischen oder den bundesdatenschutz der USA ansonsten mit dem der DSGVO vergleichen, wenn weder du noch sonst jemand, beide Rechtssysteme auch nur theoretisch kennt?

@Bit: Deinen Beitrag hier im einzelnen zu kommentieren, sprengte den Rahmen. Deshalb nur das, wo ich dir widerspreche: Du schreibst klar, es sei sinnvoller, wenn die EU auf den nationalistischen Stand der USA zurückfalle: „nicht alle es so geregelt haben, wie die EU, ist es sinnvoller, es zu regeln, wie die USA“.
Du willst Menschenrechte abbauen, die für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde - auch im Ausland - existenziell wichtig sind, weil sie „Ungleichgewicht und der selbstgemachte Nachteil.“ wären?
Damit meinst du wohl, den technologischen kommerziellen Rückstand der europäischen IT im Vergleich zur US-IT-Industrie?
Und du meint wohl zugleich, der Rückstand wäre nicht durch die US-Totalüberwachung (inkl. Wirtschaftsspionage) verursacht, sondern allein durch unsere Menschenrechte?

Mmmmh … nee, dafür ist mir Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde zu wichtig.
Ich kommerzialisiere nicht die Menschenwürde anderer, wie es die Datenkraken tun, das ist mir zuwider, weil ich die langfristigen Folgen sehe: Keine Menschenwürde, keine Demokratie und kein Rechtsstaat.
Ich darf es auch nicht: Es ist verboten.
Status Quo.
Realität.
Gut so.

Das mag sein. Aber wenn der jeweilige Individualdatensatz nicht mehr auf einen identifizierbaren Menschen beziehbar ist, handelt es sich im Weiteren bei diesen Datensätzen nicht mehr um personenbezogene Daten.

Das mag sein. Aber das liegt nicht daran, dass jemand Informationen hat über jede dieser Einzelpersonen. Sondern das liegt daran, dass dieser jemand weiß, was Einzelpersonen als nächstes tun werden, die das betreffende Persönlichkeitsprofil haben.

Folgende Kontrollüberlegung zeigt, dass dieser Jemand keine personenbezogenen Daten verarbeitet: Wenn die konkrete Person XY bei diesem Jemand ein Auskunftsersuchen stellen würde, um zu erfahren, welche Informationen der Jemand über XY verarbeitet, dann wird der Jemand mit hoher Wahrscheinlichkeit zutreffenderweise antworten können: „Ich kenne keine Person XY und verarbeite somit auch keine Informationen, die sich auf die Person XY beziehen.“

Dass ändert nichts daran, dass XY dem jemand bei nächstbester Gelegenheit auf den Leim gehen wird. Aber eben nicht, weil Jemand Daten über XY verarbeitet, sondern weil XY sich so verhält, wie es das Persönlichkeitsprofil vorhersagt.

Das können wir abhaken. Die einen finden es gut, dass am deutschen Wesen die ganze Welt genesen soll, die anderen nicht.

Nun ja. Es hätte ja sein können, dass jemand hier sich rechtsvergleichend betätigt hat oder betätigen will.

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